Eisenbahnaufsichtsorgane

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Das_Pseudonym
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Eisenbahnaufsichtsorgane

Beitrag von Das_Pseudonym » 10.04.2019, 19:48

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenba ... index.html

Also mir kommen immer mal wieder ein paar Leute deppert und meinen sich mit mir spielen zu können. :roll:
Ich habe eine Anfrage an die Behörde gestellt und nur Pauschale Antwort erhalten.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40147308
§ 19. (1) Das Eisenbahnunternehmen hat Eisenbahnaufsichtsorganen einen Ausweis auszustellen. Das Eisenbahnaufsichtsorgan hat den Ausweis bei Ausübung seiner Befugnisse auf Verlangen vorzuweisen.
Gegen über wem?
Also wenn ein Eisenbahnaufsichtsorgan sich als solches zu erkennen gibt und mir Anweisungen erteilen möchte MUSS sich das Organ mir gegenüber als solches ausweisen?
(5) Die Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane sind auf der Rückseite des Ausweises wie folgt anzugeben:
“Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane gemäß § 30 des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60:
Überwachung des Verhaltens von Personen gegenüber Eisenbahnanlagen einer öffentlichen Eisenbahn, in auf öffentlichen Eisenbahnen betriebenen Schienenfahrzeugen und im Verkehr auf einer öffentlichen Eisenbahn;
Überwachung der Ordnung auf den Bahnhofsvorplätzen;
Überwachung des Verhaltens von Eisenbahnbediensteten von Zugang ausübenden Eisenbahnunternehmen;
Erteilung von dienstlichen Anordnungen an Bahnbenützende;
Festnahme von Personen, die sie bei einer Verwaltungsübertretung gemäß den §§ 43 Abs. 1, 46, 47 Abs. 1 und 47b EisbG auf frischer Tat betreten, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52, vorliegen.“
Sprich wenn jemand das anwendet.

Was ist wenn eine Person behauptet ein Eisenbahnaufsichtsorgan zu sein und keines ist?
Ist das Strafbar?

Danke



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SPQR
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Re: Eisenbahnaufsichtsorgane

Beitrag von SPQR » 10.04.2019, 22:54

Ausweisen wird er sich dann, wenn er sie "beamtshandelt" und sie konkret seinen Ausweis verlangen.
Erkennbar sind diese Organe normalerweise durch eine uniformähnliche Bekleidung und einem Abzeichen oder Ähnliches.
Die Anweisungen sind zu befolgen, sonst wird es unangenehm und teuer, schlimmstenfalls droht die Festnahme.
Wenn einer behauptet ein solches Organ zu sein und es nicht ist, dann liegt eine Amtsanmaßung nach dem StGB vor.

Das_Pseudonym
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Re: Eisenbahnaufsichtsorgane

Beitrag von Das_Pseudonym » 10.04.2019, 23:44

Einige Leute div Unternehmen behaupten eines zu sein.

Ich habe was spannendes gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 14_03.html

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... II_31.html
Geistige Eignung
§ 5. (3) Bestehen aufgrund des Verhaltens begründete Zweifel am Bestehen der geistigen Eignung, darf eine Person nur dann qualifizierte Tätigkeiten ausüben, wenn ihre Eignung durch ein Gutachten gemäß Abs. 2 festgestellt wurde.
Wie sieht es hier aus wenn eine Person Verbal und Körperlich über griffig wird kann man der Behörde das Video Material übermitteln und erzwingen das diese anhand meines Bodycam Video, Vorfall die Geistige Eignung zu überprüfen?

Gegengleis
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Re: Eisenbahnaufsichtsorgane

Beitrag von Gegengleis » 25.04.2019, 22:08

Was ist überhaupt passiert?

Das_Pseudonym
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Re: Eisenbahnaufsichtsorgane

Beitrag von Das_Pseudonym » 26.04.2019, 17:16

Es gibt halt immer wieder Typen die sich aufspielen und vorgeben zu sein was sie nicht sind. :roll:
Bzw kommt berechtigter Verdacht auf das diese Personen nur vorgeben zu sein was sie nicht sind.

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