Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

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jthx
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Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

Beitrag von jthx » 11.03.2019, 10:58

Kann die Post.at ihre Auskunft verweigern, wenn man nicht bereit ist eine Kopie des Reisepasses zur Identitäsfeststellung zu senden?
Nach Art 12/2 müßte sie ja glaubhaft machen, daß die Identifikation nicht möglich sei. In meinem Fall liefert Post.at Sendungen an
die Kombination Name/Adresse seit 25 Jahren.
Ich tue mir schwer eine Kopie eines so sensitiven Dokuments wie des Reisepasses an eine Institution zu senden, die bekanntermaßen
nicht dafür bekannt ist mit den Daten ihrer Kunden sorgsam umzugehen.
Danke vorab!



Das_Pseudonym
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Re: Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.03.2019, 14:45

Ich tue mir schwer eine Kopie eines so sensitiven Dokuments
So neben bei diese Informationen werden sogar an andere Staaten übermittelt wenn du mit diesen Daten Reist und oder eine Nicht Schengener Abkommen Grenze übertrittst.

lodz
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Re: Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

Beitrag von lodz » 06.04.2019, 18:33

Kann die Post.at ihre Auskunft verweigern, wenn man nicht bereit ist eine Kopie des Reisepasses zur Identitäsfeststellung zu senden?
Ich schrieb der Post, dass ich sie darauf Hinweise, dass die Post eine Identifikation des Briefempfängers als Dienstleistung anbietet (Post-Ident) und ich davon ausgehe, dass der Post zumutbar ist, Dienstleistungen der Post in Anspruch zu nehmen.

Dieses Monat lauft die 3-monatige Antwortfrist ab. Ich schick Ihnen sicher keinen Ausweis. Davor leite ich ein Verfahren bei der Datenschutzbehörde ein.

pulverdieter
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Re: Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

Beitrag von pulverdieter » 07.04.2019, 14:36

Also ich verstehe Ihre Bedenken. Von mir bekommt niemand eine Kopie meines Dokumentes. Auch auf der Bank lasse ich nicht meinen Ausweis kopieren. Die Leute können sich die Ausweisnummer notieren, damit habe ich meine Identität nachgewiesen.
Mein Dokument kopiert nur die Polizei oder eine andere staatliche Behörde, sonst niemand.

Das_Pseudonym
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Re: Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers

Beitrag von Das_Pseudonym » 07.04.2019, 14:50

Wenn Ich mein Projekt umsetzen kann wird man als Ticket seinen Ausweis benutzen "müssen".
In meinen fall interessiert mich nur die Maschinenlesbare Zeile(n).

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