Fahrt zu Kunden (Arbeitszeit? Spesen?)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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HDsports
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Fahrt zu Kunden (Arbeitszeit? Spesen?)

Beitrag von HDsports » 02.03.2019, 12:22

Hallo,
ich fahre von meinem Wohnort etwa 15 Minuten mit dem Auto zur Arbeit.

Teilweise muss ich mit dem Auto direkt von zu Hause zu einem Kunden statt zum Arbeitsplatz fahren. Fahrtdauer etwa 40 Minuten von zu Hause bis zur Arbeit.

Zählt die Fahrzeit zum Kunden und wieder nach Hause als Arbeitszeit? Und wenn ja, die gesamten 40 Minuten oder nur die zusätzliche Zeit? (also etwa 25 Minuten x 2)

Kann ich Spesen an meinem Arbeitgeber verrechnen? Standort (Wohnort, Arbeit, Kunde) ist alles in einer Stadt (Wien).

LG



HDsports
Beiträge: 12
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Re: Fahrt zu Kunden (Arbeitszeit? Spesen?)

Beitrag von HDsports » 05.03.2019, 18:09

Keiner da?

HDsports
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Re: Fahrt zu Kunden (Arbeitszeit? Spesen?)

Beitrag von HDsports » 12.03.2019, 08:50

Hallo?

Riccardo_Auer
Beiträge: 6
Registriert: 25.03.2019, 16:59

Re: Fahrt zu Kunden (Arbeitszeit? Spesen?)

Beitrag von Riccardo_Auer » 25.03.2019, 17:08

Guten Tag,

grundsätzlich ist die Fahrt zum Arbeitsort nicht als Arbeit im engeren oder weiteren Sinne zu sehen, sprich kein Entgelt. Wenn Sie jedoch im Außendienst tätig sind und direkt zum Kunden fahren, ist die Fahrtzeit als Arbeit im weiteren Sinne zu subsumieren (Ab dem Beginn der Fahrt vor Ihrer Haustüre). Es werden die 15 Minuten, die sie zu Ihrem "normalen" Arbeitsort bräuchten, nicht gegen gerechnet. Sie können dies im §2 Abs 1 Z1 AZG in Verbindung mit §2 Abs 2 AZG nachlesen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich Ihnen empfehlen in Kontakt mit meiner Kanzlei zu treten (ich bin dort nur studentischer Mitarbeiter), dort kann Ihnen geholfen werden Ihre Ansprüche durchzusetzen. Allgemein verjähren Entgeltansprüche nach 3 Jahren (außer in Ihrem Kollektivvertrag wurde diese Frist verkürzt), folglich könnte es in Ihrem Sachverhalt um eine größere Forderung handeln, die Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet.

Mfg,
Riccardo Auer

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