Ein Hersteller eines Lebensmittels wirbt auf der Produktverpackung mit der Auslobung "Einzigartiger Geschmack".
Wie man Einzigartigkeit zuverlässig misst/quantifiziert, habe ich beim Hersteller noch nicht nachgefragt.
Sollte es den Nachweis der Einzigartigkeit nicht geben, wie wäre dann die Situation wettbewerbsrechtlich zu beurteilen - Insbesondere im Hinblick auf UWG §1.(4) 3. und §2.(1) 2.
Vielen Dank!
Lebensmittel/Wettbewerbsrecht
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Re: Lebensmittel/Wettbewerbsrecht
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True
Sogen. Superlativwerbung. "Österreichs bestes Bier"
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RA Mag. Michael Gruner
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