Neubau - Lärmbelästigung - Miete einbehalten

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Mieter84
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Neubau - Lärmbelästigung - Miete einbehalten

Beitrag von Mieter84 » 16.02.2019, 17:19

Schönen guten Nachmittag.

Gleich mal vorweg, ich/wir möchte das Geld nicht anders ausgeben sondern es in der Zwischenzeit bis es zu einer Lösung kommt auf ein eigenes Konto legen.

Folgendes Problem:

Meine Freundin & ich sind im Januar in einen Neubau eingezogen(1DG) 1. Bezug.
Am Anfang alles super, bis der Nachbar „unter“ uns eingezogen ist.
Täglich hörten wir die Schritte von ihm, hat sich angehört als wenn eine Elefant durch stampft.
Durch Gespräche mit der Hausverwaltung & den Mieter kam es bis zu einer Lärmmessung durch das Magistrat.
Der Glücklichere war der Bauherr, Messung 48,8.ab 50 hätten sie alles aufreissen müssen und dem Fehler feststellen.
Der Mieter unter uns war dann so lieb und hat dich Hausschuhe zugelegt, haben wir gedacht oh super, kaum mehr was zu hören.

Bis zum 1. Februar, dann zog der Nachbar „2 Stockwerke“ unter uns ein, gleiche Spiel aufs neue, ein Getrampel dass man nicht mal schlafen kann.
Bis jetzt ist das aufrechtgebleiben, einzige Glück das dieser Mieter nicht so oft zu Hause war.

Und seit Domnerstag, sind die Nachbarn (2DG, eine Wohnung neben & ober uns eingezogen)
Gleiche Spiel, man hört jeden Schritt, sowas von laut und pumpernd, unglaublich.
Was da noch dazukommt, der mieter spielt gern „basshaltige“ musik und alles dröhnt zu uns in die Wohnung.


Ich und meine Freundin arbeiten im schichtdienst, ich hsbr dazi nicht selten 24 h Dienste und langsam geh ich am Zahnfleisch.


Paar Eckpunkte noch:
- ich bin sicher nicht empfindlich, hab jahre lang neben einer Bahnstrecke mit Güterverkehr gewohnt & lange Zeit in einer Diskothek gearbeitet
- verhalten sich die Nachbarn nicht extra laut oder springen herum..
- wir haben auch schon oropax & alles andere probiert um es erträglich zu machen..

Und da sich die Baufirma garnicht mehr dazu äußert, sehn wir als letzte Möglichkeit nur noch die Miete einzubehalten bis etwasnpassiert.

Haben bei der HV auch schon amgemerkt das wir auch sofort mit einer einvernehmlichen Kündigung ausziehen würden, darauf noch keine Antwort da wir vertraglich (12+3 Monate) gebunden sind.

Meine Fragen:
- was kann passieren wenn wir die mietw auf ein eigens konto überweisen und die miete solang nicht bezahlen bis es eine lösung gibt
- haben wir andere möglichkeiten etwas zu unternehmen oder haben wir einfach pech gehabt da die messung keinen grenzwert überschritten hat?

Vielen Dank für die Hilfe.



Heron
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Re: Neubau - Lärmbelästigung - Miete einbehalten

Beitrag von Heron » 17.02.2019, 19:13

Ein Mietzinsminderungsanspruch nach §1096 Abs 1 ABGB entsteht dann, wenn das Bestandsobjekt bei Übergabe oder während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft ist/wird, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht mehr taugt. Grundsätzlich kann auch eine Lärmbelästigung aufgrund mangelnder Schalldämmung eine Belästigung sein, die den verkehrsüblichen Gebrauch des Bestandsgegenstandes erheblich erschwert. Dabei wird darauf abgestellt, welche Geräuschentwicklung einer durchschnittlich empfindlichen Person zugemutet werden kann. Der Mietzinsminderungsanspruch entsteht im in dem Ausmaß, in dem die Wohnung unbrauchbar wird. Bei Lärmbeeinträchtigungen wird nach der Judikatur maximal 25% Mietzinsminderung zugesprochen.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der vermutete Mangel bereits dem Vermieter schriftlich angezeigt und der Vermieter zur Behebung aufgefordert wurde, dieser jedoch keine Einschränkung zum vertraglich vereinbarten Gebrauch sieht. An sich entsteht - Gebrauchsbeeinträchtigung und Anzeige beim Vermieter angenommen - der Mietzinsminderungsanspruch sofort. Wenn Sie den Mietzins nun kürzen, setzen Sie sich dem Risiko aus, auf volle Zahlung und Räumung geklagt zu werden. Im schlimmsten Fall kann das zum Verlust der Wohnung führen. Alternativ können Sie dem Vermieter anzeigen, dass Sie den Mietzins unter Vorbehalt leisten und müssten den zuviel bezahlten Betrag rückwirkend geltend machen bzw. einklagen.

Was Ihren Fall verkompliziert ist, dass offenbar laut dem Messergebnis das Bestandobjekt den erforderlichen Normen entspricht. Es wird also weitere Messungen/Erhebungen brauchen, um festzustellen, ob bzw. in welchem Ausmaß eine Gebrauchsbeeinträchtigung besteht; dabei wird auch das erstellte Messgutachten zu analysieren sein. Ich rate daher, eine fachliche Konsultation in Anspruch zu nehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Adler2
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Re: Neubau - Lärmbelästigung - Miete einbehalten

Beitrag von Adler2 » 17.02.2019, 20:30

Mieter84 hat geschrieben:
16.02.2019, 17:19
.....Messung 48,8.ab 50
ist die Messung 48,8 das Ergebnis einer "Dauerschallpegel-Messung" (Tag/Nacht) ???

die Grenzwerte für Schlafräume (in der Nacht) liegt glaub ich unter 50 (A-Messung)

ich hatte mal ähnliches Problem und habe da im Gedächnis einen Grenzwert von 35 dB für Nacht (A-Messung),
finde aber die aktuelle Grenzwertliste nicht mehr.

Mit googlen finde ich momentan nur DAS hier....vielleicht hilft Ihnen das weiter:

https://www.tas.at/userupload/editorupl ... p04_x3.pdf

alles Gute!

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