Whatsapp Gruppenadmin

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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cz1230
Beiträge: 1
Registriert: 10.02.2019, 14:50

Whatsapp Gruppenadmin

Beitrag von cz1230 » 10.02.2019, 14:55

Hallo liebes Forum! Sehr geehrte JuristenInnen!
Folgende Frage:
In wieweit sind aktive Whatsapp Gruppenadmins verantwortlich für Aktivitäten bzw versendete Nachrichten und Medien in einer Whatsapp Gruppe?
Wenn zB ein anderes Mitglied jemandem über längeren Zeitraum mobbt und sich somit Cybermobbings strafbar macht, oder es um sonstige strafrechtlich relevante Dinge geht - trägt ein Admin (wie es zB bei Facebook der Fall ist) Mitschuld???

Danke und mfG
Zuletzt geändert von cz1230 am 14.11.2023, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Whatsapp Gruppenadmin

Beitrag von Das_Pseudonym » 11.02.2019, 15:35

trägt ein Admin (wie es zB bei Facebook der Fall ist) Mitschuld???
Ich bin Techniker und kein Jurist aber Ich halte es für sehr zweifelhaft wenn ein Betreiber seine Verantwortung an Privatleute abschieben will.

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