"Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

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Donaufisch
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"Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Donaufisch » 24.01.2019, 19:56

Liebe Experten,
ich bräuchte dringend eine Auskunft bezüglich der Möglichkeiten ein Schulzeugnis bzw. eine Schulnachricht (Halbjahreszeugnis) der Volkschule anzufechten.

Unser Sohn geht in die 4 Klasse Volkschule, hat durchwegs gute Noten und wird, wie wir heute erfuhren, einen Dreier in Deutsch bekommen. Damit wird uns der Weg ins Gymnasium verwehrt.

Wir haben seit einigen Monaten Probleme mit dem Deutschlehrer. Seine Notengebung ist reine Willkür.
Wir haben unseren Sohn vor einigen Wochen vom Stadtschulrat testen lassen. Mit dem Ergebnis, dass er sehr gut und auf jeden Fall reif für ein Gymnasium wäre und dies von den Lehrern auch gefördert werden müsse.
Mitschüler, die zwei Vierer auf die Schularbeiten hatten, bekommen einen Zweier uns können sich fürs Gymnasium anmelden.
Dank dem Allerheilmittel "Mitarbeit" ist in diese Klasse alles möglich. Des ist die Rechtfertigung des Lehrers. Da die Notengebung sehr nach Willkür aussieht, wollte ich um Hilfe bitten.
Details über Noten, Benotung und Können eines Schülers sind natürlich sehr subjektiv und sollen hier nicht Thema einer rechtlichen Frage sein.
Welche Möglichkeiten haben Eltern wenn die Noten im Zeugnis nicht der Realität entsprechen bzw es. diesen Eindruck erweckt als wäre ein Kind tatsächlich falsch benotet?

Das ein Einspruch sicher massive Konsequenzen, Repressalien oder einen Schulwechsel nach sich ziehen würden und das Kind bzw die Kinder unabhängig getestet werden müssten, ist uns alles klar. Auch die Frage ob wir unser Kind überbewerten muss unabhängig geklärt werden.(was eigentlich schon gemacht wurde)

Unabhängig vom tatsächlichen Leistungsstand eines Kindes, wollen wir vorab die rechtlichen Möglichkeiten ausloten. Ob in unserem Fall eine unkorrekte Benotung vorliegt, wollen wir nicht und können wir nicht im Streitgespräch mit dem Lehrer klären, sondern wollen es von unabhängigen Institutionen klären lassen, die die notwendige Unbefangenheit mitbringen.

Allem Voran wollte ich wissen ob es Fristen gibt die einzuhalten sind. Das Zeugnis wird in wenigen Tagen verteilt, dann tickt womöglich die Uhr.

Welche Schritte muss man setzen, wenn man mit dem Zeugnis (Schulnachricht in diesem Fall) nicht einverstanden ist?



FHoll
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von FHoll » 25.01.2019, 07:30

Welche Möglichkeiten haben Eltern wenn die Noten im Zeugnis nicht der Realität entsprechen bzw es. diesen Eindruck erweckt als wäre ein Kind tatsächlich falsch benotet?
Wenig bis keine. Widerspruch ist nur gegen Nicht Genügend möglich, bestanden ist bestanden. Sie können eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, formlos beim Schulleiter oder beim Landesschulrat. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie behaupten, der Lehrer würde nicht richtig arbeiten. Diese müssen dem nachgehen, allerdings ohne, dass Sie mit einbezogen werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist zwar fristlos, aber selbst wenn festgestellt wird, dass der Lehrer nicht gesetzeskonform arbeitet bedeutet das nicht, dass Noten nachträglich angepasst werden.

Allerdings: Mitarbeit ist nicht bloß eine Ausrede, Lehrer sind gesetzlich verpflichtet, diese mit einzubeziehen, sie ist Prüfungen gleichwertig. In Gegenständen ohne Schularbeiten kann die Mitarbeitsnote sogar alleinige Bemessungsgrundlage sein. Es ist also durchaus möglich, dass Schüler zB. wegen Prüfungsängsten schlechte Schularbeiten schreiben, aber durch Mitarbeit, mündliche Prüfungen etc. ihre Note erheblich aufbessern können. Umgekehrt sind gute Schularbeiten kein Garant für eine gute Note, wenn ein Schüler eigentlich schlecht/faul ist, aber ausschließlich für Schularbeiten viel 'auswendig' lernt um punktuell eine gute Note zu erzielen. Eine externe Leistungsaufnahme wäre ebenfalls punktuell, könnte also niemals eine Aussage zur kontinuierlichen Mitarbeit eines Schülers treffen.
Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, dass die Note Ihres Sohnes gerechtfertigt ist. Mitarbeit ist von außen nicht wirklich überprüfbar, und somit kann sie auch als Ausrede verwendet werden. Allerdings sollte Ihr Argument bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde eben nicht sein "Mein Sohn schreibt gute Schularbeiten, er verdient automatisch eine gute Note".

schanzenpeter
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von schanzenpeter » 25.01.2019, 10:38

Vielleicht zum Trost: war tatsächlich so: Ein Kind, das eigentlich ganz gut lernte, wurde nur für den B-Zug (in Wien) zugelassen. Erste Hauptschule B- Zug, danach A- Zug. Schlussendlich ist es die einzige Schülerin dieser Klasse, die Matura hat. Das war beim Klassentreffen schon eine Genugtuung, der Lehrerin das vorzuenthalten. Deren Ausrede: Sie hatte das Gefühl, dass das Kid im Gymnasium überfordert sein könnte - schmächtiger Körperbau. Aber vielleicht war dieser Weg sogar wirklich der bessere????

Donaufisch
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Donaufisch » 26.01.2019, 18:55

Danke für euer Feedback,

Der subjektive Eindruck der Eltern ist womöglich immer getrübt. Dessen sind wir uns bewusst.
Wenn Kinder mit 5 und 4 auf die Schularbeiten im Halbjahr einen Zweier bekommen, andere mit Einser und Zweier jedoch einen Dreier, ist "die Ausrede" Mitarbeit kaum noch nachzuvollziehen.
Wir wollen natürlich keine anderen Kinder schlecht machen, jede Familie muss selber wissen was sie Ihren Kindern antut.
Es geht auch darum, dass im kommenden September dieser Lehrer auf neue Kinder losgelassen wird. Sollten wir falsch liegen, wäre alles ok.
Sollte unser Eindruck, den die Mehrheit der Eltern dieser Klasse teilen, jedoch richtig sein, wäre es im Sinne aller Kinder, das solchen Lehrer auch mal die rote Karte gezeigt wird und solche Lehrer sich auch verantworten oder rechtfertigen müssen.
Solange Eltern den Kopf einziehen und still jede gerechte und ungerechtfertigte Entscheidung hinnehmen, werden unqualifizierte Lehrer nie aussortiert oder deren Lehrstil korrigiert werden.

nicevoice
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von nicevoice » 28.01.2019, 17:51

Es gibt ja viele Arten der Mitarbeit (Wortmeldungen durch Aufzeigen, Hausübungen, Arbeitsaufträge, Mitschrift, Ausarbeitungen, Heftführung...).
Ist eine Beurteilung auch durch nur EINE Form der Mitarbeit möglich, zB nur durch das Aufzeigen bzw. Zuwortmelden in der Unterrichtsstunde?
Mein Sohn soll einen 5er in einem Nebengegenstand erhalten, weil er zu wenig aufgezeigt hat.
Zuletzt geändert von nicevoice am 29.01.2019, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

FHoll
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von FHoll » 29.01.2019, 07:32

nicevoice hat geschrieben:
28.01.2019, 17:51
Ist eine Beurteilung auch durch nur EINE Form der Mitarbeit möglich, zB nur durch das Aufzeigen bzw. Zuwortmelden in der Unterrichtsstunde?
Nur, wenn es eben die einzige Form der Mitarbeit ist, die beurteilt werden kann.

Wobei die Mitarbeit häufig nicht in einem Notensystem wie Tests und Schularbeiten gerechnet wird, sondern mit einem Plus-Minus-System. Sprich, mangelnde Mitarbeit erzeugt ein Minus, übermäßige ein Plus. Die Anzahl Minus am Jahresende bestimmt die Mitarbeitsnote.
Das bedeutet natürlich auch, dass ausreichend Minusse in einer Form der Mitarbeit für eine negative Mitarbeitsnote ausreichen können, und die Gesamtnote darf in Nebenfächern der Mitarbeitsnote entsprechen.

Mit anderen Worten: Das Beurteilungsschema kann so aufgebaut sein, dass eine negative Mitarbeit in einem Bereich ohne Gegengewicht (=hervorragende Leistung) in einem anderen Bereich die gesamte Mitarbeitsnote ins Negative zieht. Ein solches Beurteilungsschema kann den rechtlichen Ansprüchen genügen. Wenn keine einzige Hausaufgabe gemacht wurde, oder keine Mitschrift geführt, kann ich mir eine negative Gesamtnote vorstellen. Bloß wegen mangelndem Aufzeigen eigentlich nicht - das Prinzip wäre aber gleich.

Wenn allerdings das Beurteilungsschema von vornherein alles außer Wortmeldungen ignoriert, wäre das nicht in Ordnung. Ein erster Schritt könnte also sein, Transparenz im Beurteilungsschema zu fordern.


Noch eine Möglichkeit fällt mir ein: Es kann sein, dass die Lehrkraft lediglich Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem Ihres Sohnes lenken möchte, welches sich durch mangelnde Wortmeldungen äußert - Angst und Selbstzweifel in sozialen Situationen. Womöglich war das Ziel der Notengebung einfach, dass Sie sich die Frage stellen, warum Ihr Sohn sich nicht zu Wort meldet, und nicht wirklich, worauf er als Jahresnote zusteuert. Nur ein Denkanstoß aus Erfahrung - wahrscheinlicher ist freilich immer, dass der Lehrkraft bloß sein Gesicht nicht gefällt.

Das_Pseudonym
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.01.2019, 17:14

Ja das schlimme ist das gewisse sachen nicht rein genommen werden oder wieder raus gefallen sind wie zb. Benehmen (in der Pause). Was helfen würde wäre wenn man Standartierste Test machen würde die weder die Lehrer noch die Schüler kennen.
"komischerweise" hatte die Parallel Klasse immer bessere Noten bei vielen Test als wir. Wieso?
Unser Test war am Vomittag deren Test am Nachmittag. :roll:

FHoll
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von FHoll » 30.01.2019, 10:54

Das_Pseudonym hat geschrieben:
29.01.2019, 17:14
Ja das schlimme ist das gewisse sachen nicht rein genommen werden oder wieder raus gefallen sind wie zb. Benehmen (in der Pause).
Eine Betragensnote ist im Schulunterrichtsgesetz immer noch verankert (§21 SchUG) bzw. in der Leistungsbeurteilungsverordnung definiert.(§18 LBVO)
In die Noten einzelner Gegenstände darf das natürlich nicht mit einfließen, da wird schließlich nur der jeweilige Gegenstand beurteilt.
Das_Pseudonym hat geschrieben:
29.01.2019, 17:14
Was helfen würde wäre wenn man Standartierste Test machen würde die weder die Lehrer noch die Schüler kennen.
"komischerweise" hatte die Parallel Klasse immer bessere Noten bei vielen Test als wir. Wieso?
Unser Test war am Vomittag deren Test am Nachmittag. :roll:
Für Abschlusstests wie die Matura kann das hilfreich sein. Wenn wirklich jeder Test so funktionieren würde, könnte man auch gleich alle Schulen auflösen und die Kinder vor Lehrvideos am Computer setzen. Wozu Lehrer, wenn jeder einzelne Lehrer im Wortlaut exakt das gleiche unterrichten müsste und nicht länger auf Fragen der Schüler eingehen dürfte? Dazu kommt es nämlich viel zu schnell, wenn es Dritten obliegt, was geprüft wird. Es hat schon Gründe, warum Lehrpläne nicht sonderlich straff sind und Methodenfreiheit gilt.

Das_Pseudonym
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Das_Pseudonym » 30.01.2019, 11:13

Gut scheinbar interessiert es keinen wenn der Klassen Raudi wieder mal aufdreht. Scheinbar ist es auch nicht üblich das jemand deswegen sitzenbleibt.
Wozu Lehrer, wenn jeder einzelne Lehrer im Wortlaut exakt das gleiche unterrichten müsste und nicht länger auf Fragen der Schüler eingehen dürfte?
Wieso das Ziel ist das wichtigste. Nehmen wir als beispiel du willst die Berg Hütte besuchen. Da ist es egal ob du Weg A, B oder C nimmst.

FHoll
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von FHoll » 30.01.2019, 12:53

Das_Pseudonym hat geschrieben:
30.01.2019, 11:13
Gut scheinbar interessiert es keinen wenn der Klassen Raudi wieder mal aufdreht. Scheinbar ist es auch nicht üblich das jemand deswegen sitzenbleibt.
Jedenfalls sollte er nicht aufgrund einer negativen Beurteilung in einem Gegenstand, den er an sich beherrschen würde, sitzen bleiben. Der Umgang mit Klassenrowdys läuft über eine ganz andere Schiene und hat nichts mit der Leistungsbeurteilung zu tun.
Wieso das Ziel ist das wichtigste. Nehmen wir als beispiel du willst die Berg Hütte besuchen. Da ist es egal ob du Weg A, B oder C nimmst.
Gerade bei einer Berghütte wäre der Weg das Ziel, wenn man auf Weg A drei Stunden hinwandert hat man ein Erlebnis, wenn man auf Weg C mit dem Auto hinfährt verpasst man den besten Teil. Meistens erreicht man auch nicht die Berghütte und dreht dann sofort wieder um, sondern will auch einkehren - hätte sie geschlossen, so hätten Sie nominell Ihr Ziel erreicht, aber eben nicht wirklich. Daher danke für das schöne Beispiel, das Ihnen so schön widerspricht.

Gute Noten sind nicht das Ziel. Das Ziel wäre ein gut gebildeter junger Bürger, welcher in weiterer Folge auch Berufs- und Leistungsfähig ist. Noten sind ein Kontrollinstrument, um festzustellen, ob dieses Ziel erreicht wird, bzw. wo nachgebessert werden muss, damit dieses Ziel erreicht wird. Zugleich auch ein indirektes Kontrollsystem für Lehrkräfte.
Lernen um der Note willen geht gegen dieses Ziel. Zunächst wird alles, das nicht zum Test kommt, über Bord geworfen. Nach dem Test alles, was zum Test kam - hatte man ja schon, braucht man nie wieder. Später hat man dann zB. einen Erwachsenen, der nicht korrekt lesen und schreiben kann - ca. eine Million funktionale Analphabeten in Österreich.
Ein Einheitstest macht es nicht besser, im Gegenteil. Das spornt nur zusätzlich dazu an, dass zum Bestehen eines Tests gelernt wird. Besonders, wenns dann einen hübschen Fragenkatalog gibt - alles, was nicht dabei ist, muss man nicht wissen. Weitere Details zu den Fragen muss man nicht wissen. Dann kann man vielleicht die Geburts- und Sterbedaten von Einstein und Newton zitieren, aber nicht beantworten, ob sie sich persönlich gekannt hatten...

Donaufisch
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Donaufisch » 01.02.2019, 14:07

Hallo,
Wie befürchtet haben und die Lehrer den Weg ins Gymnasium vorsätzlich verwehrt. (3er in Deutsch)
Da wir hier in einem Jus Forum sind, habe ich mich bei der Diskussion zurück gehalten, die teilweise auf subjektive Meinung basiert, das Recht hingegen auf eindeutigen Gesetzen.
Eingedenk dessen dass unser Sohn noch ein halbes Jahr in die Schule gehen muss, werden wir still halten und rrst gegen ende des Jahres eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.
Wenn wir damit andere Kinder vor Schäden bewahren können , ist es gut. Sollten wir unrecht haben hat der Lehrer nichts zu befürchten.

Gegengleis
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Re: "Schulrecht" - Zeugnis "anfechten

Beitrag von Gegengleis » 06.02.2019, 15:42

Das gegen Zeugnise mit positiven Noten kein Rechtsmittel zulässig ist, ist nicht so klar...

Entscheidungen der Schulbehörde im Sinne der §§ 70 und 71 Schulunterrichtsgesetz kann widersprochen werden. Die Schule selbst entscheidet nur. Erst wenn man dieser Entscheidung widerspricht, wird die Schulbehörde aktiv und entscheidet dann bescheidgemäß.

Spannend ist der § 71 Abs. 9 SchUG, hier heißt es, dass gegen andere Entscheidungen als die des § 70 Abs. 1 und 2 gar kein Widerspruch bei der Schulbehörde möglich ist. Ich bin der Ansicht (und mit der nicht alleine) die Schule ist eine Verwaltungsbehörde und somit können alle anderen Entscheidungen, die nicht den Weg über die Schulbehörde nehmen, direkt beim LVwG angefochten werden können. Begründung: Lehrer und Direktoren sind Verwaltungsorgane und in der Vollziehung des Gesetzes hoheitlich tätig. Warum sollten Schulen dann keine Verwaltungsbehörden sein?

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