Probleme mit Gemeinde

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hilfesuchend
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Probleme mit Gemeinde

Beitrag von hilfesuchend » 30.01.2019, 15:18

Hallo!

Habe eine sehr spezielle Frage. Ich würde gerne in OÖ einen Grund umwidmen von Grünland auf Bauland (ich weiß, dass ich da kein Recht habe usw.).
Der Grund gehört meinen Eltern, diese haben im April 2018 bereits einen Antrag unterschrieben und ich habe ihn dann zur Gemeinde gebracht. Habe seitdem nie mehr etwas gehört, habe aber auch bis heute nicht nachgefragt, weil ich weiß, dass unsere Gemeindemitarbeiter nicht die schnellsten sind und ich ständig vertröstet werde (der Antrag wurde auch schon im Jahr 2016 mündlich beim Bürgermeister gestellt, dies ist aber im Sand verlaufen, deshalb nun der schriftliche Antrag).
Heute habe ich bei dem zuständigen Mitarbeiter für Raumordnung angerufen und dieser teilte mir mit, dass er den Antrag von mir bzw. von meinen Eltern noch nie gesehen hätte (ich habe ihn übrigens beim Amtsleiter abgegeben).
Nun frage ich mich, wie ich am besten vorgehe. Soll ich mich bei der Volksanwaltschaft melden oder sie klagen oder sonstiges unternehmen? Nur wird dadurch mein Antrag auch nicht bewilligt und dann wird die Gemeinde womöglich gar nicht mehr zustimmen.
Bitte um Hilfe wie ich vorgehen kann, um doch noch auf meinem Wunschgrund bauen zu können...
Vielen Dank :-)



isidoro
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Re: Probleme mit Gemeinde

Beitrag von isidoro » 01.02.2019, 11:55

Grundsätzlich würde ich einmal beim Amtsleiter nachfragen. Rechtlich gesehen ist es wahrscheinlich in der Gemeinde üblich, dass der Flächenwidmungsplan nur einmal in ca. 4 - 6 Jahren behandelt wird. Es ist auch möglich, dass die Gemeinde zu viel gewidmete Flächen hat und daher keine neuen Widmungen beschließen kann. Des weiteren kann es auch sein, dass die Gemeinde vom Land aufgefordert wurde, Rückwidmungen (zu viel Bauland aufgrund der Größe der Gemeinde) durchzuführen. Es kann auch ein sogen. Entwicklungskonzept vorliegen, welches einige Parzellen begünstigt und andere benachteiligt - und ihre Parzelle ist gerade auf der falschen Seite. Die Infrastruktur (Weg, Wasser, Kanal, Strom u.s.w.) muss auch vorhanden sein. Zusätzlich ist es auch möglich, dass die Gemeinde oder das Land eine Umwidmungsabgabe vorschreibt. Um Grundstückspekulationen vorzubeugen, kann die Gemeinde eine befristete Umwidmung, bzw. eine verpflichtende Bebauung aussprechen. Zu beachten ist noch, ob eine Gefahr (Hochwasser, Lawine, u.s.w) für das umzuwidmende Grundstück besteht. Nicht bekannte Probleme, welche erst nach der Behördenbefragung durch die Gemeinde (Bund, Land, Energievers., Wasser, Kanal, Müll, Geologie u.s.w.)durchzuführen sind, können auftreten. Bis vor ca. 30 Jahren war es üblich, dass die Mehrheit der Umwidmungsanträge positiv erledigt wurde. Derzeit wird die Mehrheit abgelehnt. Daher unbedingt mit der Gemeinde reden wie Chancen für eine Widmung stehen und danach handeln.

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