Selbständige Kellner (am Oktoberfest) -> Scheinselbständichkeit?

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Das_Pseudonym
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Selbständige Kellner (am Oktoberfest) -> Scheinselbständichkeit?

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.01.2019, 16:48

Hi
Ist es überhaupt möglich das bei uns in AT Kellner selbständig arbeiten wenn der "Einkaufspreis" sagenwirmal 2€ pro Krug Bier fix vorgegeben ist und sie keine Möglichkeit haben eine andere Bezug quelle zu wählen. (Von mir aus Flaschenbier Bier vom Grossmarkt.) Und der Verkaufspreis von den Lokal, Zelt,... auch fix vorgegeben ist. :shock:
Auf den ersten blick sieht das für mich wie eine Scheinselbständigkeit aus wie es nur ihm Lehrbuch steht.
LG



FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Selbständige Kellner (am Oktoberfest) -> Scheinselbständichkeit?

Beitrag von FHoll » 30.01.2019, 10:19

Es kann natürlich selbstständige Kellner geben. Diese wären Dienstleister ähnlich einem DJ. Stellen Sie sich einfach eine private Hausparty vor - Bedarf an einem Kellner, aber kein Gastwirt oder sonstiger Unternehmer, der ihn anstellen könnte. Ergo müsste dieser Kellner selbstständig sein.

Eine Scheinselbstständigkeit wäre es natürlich dann, wenn ein Kellner immer beim gleichen Gastwirt arbeitet, womöglich noch mit Konkurrenzklausel.

Oder wie es help.gv.at ausdrückt: "Grundsätzlich kann jede Leistung, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden kann, auch Inhalt eines freien Dienstvertrages sein."

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