Wann gilt das WGG

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Jusliner85
Beiträge: 72
Registriert: 21.12.2014, 20:50

Wann gilt das WGG

Beitrag von Jusliner85 » 25.01.2019, 12:10

Sehr geehrtes Publikum!

Nach längerer Recherche im Internet wurde ich immer noch nicht schlau wann das WGG gilt bzw. wann der Mietzins nicht frei gewählt werden darf auf Grund des WGG.

Mir wurde von verschiedenen seiten gesagt: Das WGG gilt nur auf Objekten die von einer GBV vermietet wurden. Andere sagen es gilt immer wenn eine GBV beim Bauen im Spiel war. Andere meinen wenn man der GBV die Wohnung abkauft gilt es nicht.

Was stimmt nun?

Liebe Grüße



MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Wann gilt das WGG

Beitrag von MG » 25.01.2019, 16:56

Sehr vereinfacht:

Wenn Sie von einer GBV mieten, gilt es.

Wenn Sie als Mieter (Nutzungsberechtigter) einer GBV die Wohnung im Zuge der Begründung von Wohnungseigentum oder schon vorher begründetetes Wohnungseigentum erwerben, dann müssen Sie das WGG bei einer allfälligen späteren Vermietung nicht anwenden.

Wird jedoch z.B. an einer Wohnung WE-begründet und diese Wohnung dann in weiterer Folge an einen Außenstehenden, also nicht den Mieter (NB) der Wohnung verkauft, dann bleibt für "ewig" das WGG anwendbar! (Typische Fallen waren so Fälle, wo z.B. die Eltern Mieter waren und als man ihnen die Wohnungen zum Kauf angeboten hatte, entschieden diese, dass gleich ein Kind (das aber nicht mehr Mieter war!) die Wohnung kaufen sollte.

§ 20 Abs 1 Zi 2a WGG:

2a.

Wenn an einem Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstand der Baulichkeit zugunsten des bisherigen Mieters gemäß den §§ 15b bis 15e Wohnungseigentum begründet (oder bereits begründetes Wohnungseigentum veräußert) worden ist, gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht und jene des Mietrechtsgesetzes nach Maßgabe dessen § 1 Abs. 1, 2 und 4.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Jusliner85
Beiträge: 72
Registriert: 21.12.2014, 20:50

Re: Wann gilt das WGG

Beitrag von Jusliner85 » 25.01.2019, 18:45

Vielen Dank für die Antwort!

Angenommen jemand hat 1980 eine Wohnung von einer GBV gemietet, dann wurde 1990 WEG gegründet. Danach kauft der Mieter seine eigene Wohnung und veräußerst sie 10 Jahre später.
Dann gilt nicht das WGG? Und für den Käufer und etwaige Folgekäufer so weiter auch nicht? Muss in jedem Fall aber der Mieter seine eigene Wohnung zuerst gekauft haben als relevanter Schritt?

Und was bedeutet ein Objekt wurde als Wohnungseigentumsanlage gegründet in Hinsicht auf das WGG? Stimmt es, dass nur durch eine GBV vermietete Wohnungen dem WGG unterliegen? Denn so steht es auf der Homepage der GBV-Verbandes.

Mit freundlichen Grüßen

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 56 Gäste