Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

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KaMe
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Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von KaMe » 29.10.2018, 09:57

Mein Mann ist in Brasilien eine notariell beglaubigte Partnerschaft mit einer Brasilianerin eingegangen obwohl er mit mir seit 10 Jahren verheiratet ist. Er war im Frühjahr in Österreich und hat die Scheidung eingereicht, welche er dann aber wegen Aussichtslosikeit zuückgezogen hat und ist wieder nach Brasilien zurück. Ist das möglich? Er hat mir ein Foto geschickt
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Heron
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von Heron » 29.10.2018, 15:57

Ob das Bestehen einer aufrechten Ehe ein Hindernis für eine notariell beglaubigte Partnerschaft nach brasilianischem Recht ist und welche Rechtsfolgen das im gegebenen Fall nach sich zieht, wird Ihnen am besten ein in Brasilien tätiger Anwalt erklären können.

Jedenfalls stellt das böswillige Verlassen durch einen Ehepartner bzw. das Aufnehmen einer Beziehung mit einer anderen Person während aufrechter Ehe eine schwere Eheverfehlung dar, die – sofern die Ehe durch dieses Verhalten unheilbar zerrüttet wurde - den anderen Ehepartner zur Erhebung der Scheidungsklage nach § 49 EheG ( sog. Verschuldensscheidung) berechtigt (innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der Eheverfehlung). Aufgrund der komplexen Scheidungsfolgen (Vermögensaufteilung, Unterhalt) sollten Sie vor Einleitung von gerichtlichen Schritten eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

KaMe
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von KaMe » 09.12.2018, 19:45

Ich habe jetzt meinen Mann wegen Pigamie angezeigt. Bei den polzeilichen Ermittlungen wurde als Hauptwohnsitzt die Adresse seiner Eltern ermittelt. Davor war bei einem befreundeten Ehepaar gemeldet, wo ich ihn aber Zwangsabmelden ließ. Verstößt er mit dieser Anmeldung gegen das Meldegesetz?
Klage auf Trennungsunterhalt wird auch schon vorbereitet. Scheiden möchte ich mich nicht lassen, da mein Mann todkrank ist. (Leberzirrhose im Endstadion.

Heron
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von Heron » 09.12.2018, 22:44

Das lässt sich mit dem eingebrachten Informationsstand nicht beantworten. Mit dem Hauptwohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist jener Ort der Unterkunft gemeint, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Unterkunftnehmers gilt. Als Beurteilungskriterien werden dabei ua die Aufenthaltsdauer, die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte oder der Wohnsitz der (minderjährigen) Familienangehörigen herangezogen. Die nichtrechtzeitige An-/Ab- oder Ummeldung wie auch die Anmeldung eines Wohnsitzes, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist, stellt im Regelfall eine Verwaltungsübertretung dar. Diese wird von der Meldebehörde (Bürgermeister) von Amts wegen verfolgt, wenn die Meldebehörde davon Kenntnis erlangt.

KaMe
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von KaMe » 07.01.2019, 19:08

Ich habe einen Anwalt in Brasilien kontaktiert. Eine eingetragene Partnerschaft ist auch in Brasilien verboten wenn man im Ausland verheiratet ist. Er bereitet eine Anklage für Auflösung vor.
Aber in Österreich ist lt. Innenministerium diese nicht gültig.
lt. Mail:

Sehr geehrte Fr. M....,

nach § 5 Eingetragenen Partnerschaftsgesetz (EPG) darf eine eingetragene Partnerschaft nicht begründet werden mit einer Person, die verheiratet ist. Zusätzlich ist in § 19 EPG normiert, dass eine EP nichtig ist, wenn ein eingetragener Partner zur Zeit der Begründung mit einer dritten Person in gültiger Ehe lebte. Somit ist für den österr. Staatsbürger diese EP nicht gültig.

Also kann jeder österr. verheiratete Staatsbürger nach Brasilien auswandern und eine EP eingehen und der Ehepartner in Österreich wird von den österr. Behörden total im Stich gelassen.

Außenministerium ist nicht zuständig, Innenministerium kann mir leider auch keine Unterstützung geben. Botschaft ist auch nicht zuständig.

Ich weiß wirklich nicht mehr an wen ich mich noch wenden kann um zu meinem Recht als Ehefrau irgendwann an meine Witwenpension zu kommen.

KaMe
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von KaMe » 07.01.2019, 19:24

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Das hab ich von der Staatsanwaltschaft bekommen. Vor meiner Klage. Dies hat das Außenministerium ohne Beweismittel prüfen lassen.

Heron
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Re: Notarielle Partnerschaft im Ausland obwohl noch eine aufrechte Ehe in Österreich besteht

Beitrag von Heron » 08.01.2019, 17:39

Offenbar wird im Falle einer notariellen Partnerschaft nach brasilianischem Recht kein Ehefähigkeitszeugnis oder ein ähnlicher Nachweis verlangt, der die Fähigkeit zum Abschluss einer solchen Partnerschaft bescheinigt.

Nach österreichischem Recht stellt zwar im gegebenen Fall der Abschluss einer notariellen Partnerschaft eines Verheirateten im Ausland kein Strafdelikt dar, aber eine solche Partnerschaft entfaltet in Österreich auch keine Rechtswirkung. Mit der im Ausland angestrebten Auflösung der Partnerschaft können Sie allfällige mit der not. Partnerschaft (nach brasilianischem Recht) verknüpfte Rechte ausschließen; insofern haben Sie die notwendigen rechtlichen Schritte bereits eingeleitet, um die mit der Ehe verbundenen Rechte wahrnehmen zu können und Dritte davon auszuschließen.

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