Stromabschaltung nach Todesfall

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hfriesl
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Stromabschaltung nach Todesfall

Beitrag von hfriesl » 28.12.2018, 11:06

Meine Mutter ist verstorben und hatte in der Wien eine Wohnung bei der Anfang Januar 2019 der Strom abgeschalten wird.

Meine Frage ist, welche Möglichkeiten gibt es um den Strom kurzfristig, bis die Verlassenschaft abgewickelt ist, weiter beziehen zu können.
Präziser gefragt um diese Stromgrundversorgung aufrecht zu erhalten, was muss der Notar machen z.B. Information an den Energielieferanten, dass der Rechnungsbetrag für den Strom aus der Verlassenschaft bedient wird und welche Schritte sind in meiner Verantwortung?

Lg
Helmut



Heron
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Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Stromabschaltung nach Todesfall

Beitrag von Heron » 28.12.2018, 17:27

Nach Ausweis des Erbrechts und Abgabe der Erbantrittserkärung kann die Verlassenschaft von den Erben gemeinsam vertreten werden. Der Notar als Gerichtskommissär kann Ihnen dazu eine Amtsbestätigung ausstellen, mit der Sie die Vertretungsbefugnis iSd § 810 ABGB nachweisen können. Sodann können die Erben gemeinsam (Einverständnis/Unterschrift aller Erben notwendig) "alle Maßnahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs" treffen und einen Stromliefervertrag mit einem Anbieter abschließen oder auch die Kündigung/Rückgabe der Wohnung regeln. Sind sich die Erben in Einzelfragen uneinig, kann das Gericht zur Vertretung der Verlassenschaft einen Verlassenschaftskurator bestellen. Verwaltungshandlungen vor Abgabe von Erbantrittserklärungen bedürfen der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts.

Der Notar als Gerichtskommissär darf einfache Freigaben (zB für Begräbniskosten) tätigen, übernimmt aber nicht die rechtsgeschäftliche Vertretung der Verlassenschaft. Teilen Sie Ihr Anliegen und die Gründe, weshalb Sie die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung sehen (zB Heizung zum Schutz vor Frostschäden etc.) mit, er wird die notwendigen Schritte in die Wege leiten. An sich endet der Stromliefervertrag (wie auch ein Mietvertrag) in der Regel nicht automatisch mit dem Tod, sondern muss gekündigt werden.

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