Dauer des Dienstverhältnisses

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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mtoerber
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Dauer des Dienstverhältnisses

Beitrag von mtoerber » 21.12.2018, 16:11

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zu einem Passus in meinem Arbeitsvertrag. Hier steht wie folgt:

"Das Vollzeitdienstverhältnis wird befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum Eintrittsdatum der Ersatzpersonalaufnahme abgeschlossen. Mit Eintritt der Ersatzpersonalaufnahme tritt wieder die Teilzeitbeschäftigung ein. Beträgt das Beschäftigungsausmaß der Ersatzpersonalaufnahme kleiner oder gleich 0,7 Full Time Equivalent,so wird das Vollzeitdienstverhältnis der DN auf unbefristete Zeit abgeschlossen."

Meine Frage ist jetzt nun,ob dieser Passus rechtens ist?
Danke für die Hilfe.



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Dauer des Dienstverhältnisses

Beitrag von FHoll » 02.01.2019, 16:15

Befristete Dienstverhältnisse benötigen entweder ein Kalenderdatum oder einen objektiv definierten Zeitpunkt, welcher nicht der Willkür des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers unterliegt.

Ein unbefristetes Dienstverhältnis darf nicht in ein befristetes umgewandelt werden, es sei denn, es gibt sachliche Gründe.


Sie haben Ihre Situation nicht detailliert geschildert, aber ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Angenommen, Sie sind Teilzeitangestellter. Ihr Kollege, der Vollzeit angestellt ist und der gleichen Tätigkeit nachgeht, übernimmt die Leitung eines Projekts und kann seine bisherige Tätigkeit daher nicht mehr durchführen. Nun wäre ein sachlicher Grund gegeben, aus dem Sie auf ein befristetes Vollzeitdienstverhältnis wechseln könnten, und "bis der Kollege mit dem Projekt fertig ist" ist auch ein objektiv definierbarer Zeitpunkt, der keiner Willkür unterliegt. Das Dienstverhältnis dient zur Vertretung.

"Ersatzpersonalaufnahme" klingt für mich eher so, als sollten Sie jemanden vertreten, der nicht mehr zurückkommt, bis ein Neuer für die gleiche Stelle gefunden wird. Das wäre aber der Willkür des Arbeitgebers unterlegen, der ja Bewerber ablehnen kann und festlegt, wann ein angenommener Bewerber beginnt. Obwohl die Situationen sehr ähnlich sind, wäre dies daher nicht rechtens.

Fraglich ist aber auch: Geht es hier wirklich um ein "befristetes Dienstverhältnis", oder ist es nicht eigentlich ein unbefristetes Dienstverhältnis, das halt mit 1.1. mehr Stunden bekommen hat, und mit "Eintritt der Ersatzpersonalaufname" womöglich wieder weniger Stunden haben wird? Einem Teilzeitangestellten mehr Stunden zu geben, während mehr Arbeit zur Verfügung steht, und weniger, wenn weniger Arbeit zur Verfügung steht, wäre jedenfalls trivial.

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