Ersessen Recht

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Sambo
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Ersessen Recht

Beitrag von Sambo » 18.12.2018, 13:02

Sehr geehrte Damen und Herren !! Ich habe einen Frage zu dem Ersessen Recht . Meine Eltern haben seit 70 Jahren einen Grundstück gepachtet von Stift Klosterneuburg , vor ca 1Jahr hat ein Bauträger 4 Wohnungen auf dem neben Grundstück gebaut. Die sind vor ca 3 Wochen auf meine Elter zugekommen , und gemeint die Grundstücksgrenze , die seit 70 Jahren bestehe ist auf einer Stelle 1,80 auf ihrem Grund. Jetzt meine Frage : haben meine Eltern eine Chance dass, wir zu unserem Recht kommen , und nichts verändern müssen .

Mit freundlichen Grüßen Nemec



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Ersessen Recht

Beitrag von Heron » 19.12.2018, 17:29

Eingangs sollte geprüft werden, welche Fläche (mit welchem Grenzverlauf) zur Pacht überlassen wurde und welcher Teil von Ihnen genutzt wurde.

Abhängig von den konkreten Eigentumsverhältnissen wäre es möglich, dass Sie - sofern der ursprüngliche Pachtvertrag die jetzt strittige Teilfläche nicht umfasst - gegenüber dem Verpächter die konkludente Ausdehnung des Pachtvertrages auf die jahrelang genutzte Teilfäche argumentieren können. Allerdings bedarf es einer genauen Überprüfung der Situation.

Eine Ersitzung der gepachteten Liegenschaft oder auch der strittigen Teilfläche durch die Pächter selbst ist nicht möglich. In Frage kommt, dass der Liegenschaftseigentümer die strittige Teilfläche oder eine Dienstbarkeit an dieser über die Pächter als Besitzmittler ersessen hat.

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