Kündigung/Entlassung --> Abfertigung alt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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merlin.AT
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Kündigung/Entlassung --> Abfertigung alt

Beitrag von merlin.AT » 17.12.2018, 14:38

Hallo zusammen

Ich bin aktuell in einem DV als leitender Angestellter tätig. Wenn ich zusammen mit anderen Personen neben meiner aktuellen Anstellung eine GMBH gründe bei der ich zu einem gewissen Anteil beteiligt bin, ist das ein Entlassungsgrund? In Hinblick auf die Tatsache, dass ich noch im alten Abfertigungssystem bin und eine Entlassung aktuell nicht riskieren möchte.

Ich habe zu meinem Grundlohn noch 2 Pauschalen monatlich verrechnet die dann meinen Bruttolohn ergeben. Das sind Überstundenpauschalen die der DG spontan streichen könnte. Wie wird die Basis für die Berechnung der Abfertigung gebildet wenn diese Pauschalen in der Kündigungszeit vom DG nicht mehr ausbezahlt werden?

Vielen Dank!



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
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Re: Kündigung/Entlassung --> Abfertigung alt

Beitrag von JohnHannibalSmith » 17.12.2018, 18:56

Konkurrenzierung ohne Einwilligung des Arbeitgebers
Dieser Entlassungsgrund liegt vor, wenn der

Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers
Ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder

im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte
macht.

Einerseits wird dieser Entlassungsgrund durch das Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens verwirklicht, wobei es gleichgültig ist, ob das Unternehmen im Verhältnis zum Arbeitgeber ein Konkurrenzunternehmen ist. Unter dem Begriff „Betreiben eines Unternehmens“ ist die Führung mit aufrechtem Geschäftsbetrieb auf eigene Rechnung zu verstehen.

Der Entlassungsgrund der Konkurrenzierung liegt aber auch dann vor, wenn der Angestellte in einem weiteren zusätzlichen Arbeitsverhältnis, diesmal für einen Konkurrenzbetrieb, tätig wird.

Bloße Vorbereitungshandlungen zur Eröffnung eines eigenen Unternehmens stellen keinen Entlassungsgrund dar. Auch die bloße Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen verstößt noch nicht gegen das Konkurrenzverbot und ist damit auch keinen Entlassungsgrund.

Zur Berechnung: schwankende Bezüge (auch Überstunden) sind im 12 Monatsschnitt zu berücksichtigen.

merlin.AT
Beiträge: 16
Registriert: 25.04.2008, 19:07

Re: Kündigung/Entlassung --> Abfertigung alt

Beitrag von merlin.AT » 18.12.2018, 10:42

Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen!

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