Ist eine mündliche Mietvertragsvereinbarung (MRG Gebäude) wirksam?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Matti8
Beiträge: 2
Registriert: 16.12.2018, 21:00

Ist eine mündliche Mietvertragsvereinbarung (MRG Gebäude) wirksam?

Beitrag von Matti8 » 16.12.2018, 21:36

Wenn mir laut einer Broschüre die Miethöhe vorgerechnet wird und dann wurde es mir versprochen, dass es auch so eingehalten wird, aber jetzt will er mehr Miete?
Zur Info..ich habe eine Firma beauftragt mein Haus bei der Versteigerung zu ersteigern. Schon vor der Versteigerung wurde mir die monatliche Miete laut der Broschüre ausgerechnet und es wurde gesagt, dass auf das Kaufpreis (Versteigerungendpreis) +10% Nebenkosten +5% ankommt, aber jetzt verlangt er um 132% mehr. Hab ich hier irgendwelche Chance? :?:



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Ist eine mündliche Mietvertragsvereinbarung (MRG Gebäude) wirksam?

Beitrag von Heron » 17.12.2018, 18:32

Bis auf wenige Ausnahmen gilt im Schuldrecht der Grundsatz der Formfreiheit. Ein Vertrag kann auch mündlich wirksam geschlossen werden. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich aber, die wesentlichen Punkte schriftlich festzuhalten.

Ihr Vertragspartner kann nur die vereinbarte Gegenleistung durchsetzen. Wenn als Vertragsgrundlage nur die mündliche Vereinbarung infrage kommt, würde ich an Ihrer Stelle den Vertragspartner auf die Vereinbarung aufmerksam machen, und sofern der Provisionsanspruch im Grunde von Ihnen nicht bestritten wird, Zahlung bis zur vereinbarten Provisionshöhe anbieten/leisten. Sollten doch auch schriftliche Vertragsunterlagen vorhanden sein, müssten diese zuerst bewertet werden.
Zuletzt geändert von Heron am 18.12.2018, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

Matti8
Beiträge: 2
Registriert: 16.12.2018, 21:00

Re: Ist eine mündliche Mietvertragsvereinbarung (MRG Gebäude) wirksam?

Beitrag von Matti8 » 18.12.2018, 18:42

Dankeschön für Ihre Antwort, :)
Nur zur Ergänzung
Das Haus hat 135.000 gekostet +10% Nebenkosten (GBuch usw). = 148.500 das Ist die Basis Preis + 5%Provision = 155.925 ÷ 5%= 7.796 :12 (Monate) = 650 € Netto/monatliche Miete. Jetzt fragt er 1.503 € Brutto.
Seit September warten wir auf den schriftlichen Mietvertrag aber es kommt nicht zur Stande, weil er uns jetzt ganz was anders vorschlägt und eigentlich vorschreibt.
Schönen Abend :wink:

Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Ist eine mündliche Mietvertragsvereinbarung (MRG Gebäude) wirksam?

Beitrag von Heron » 18.12.2018, 19:47

Ich dürfte anfangs den Sachverhalt falsch verstanden haben. Ihre Schilderung ist nicht ganz klar, ich vermute folgendes: Ihr Haus wurde versteigert. Sie möchten aber darin wohnen bleiben und haben schon im Vorhinein mit dem späteren Meistbieter ein Mietverhältnis (Miete berechnet sich prozentuell vom Meistbot) vereinbart für den Fall, dass dieser den Zuschlag erhält.

Eine solche Vereinbarung ist meines Erachtens auch mündlich möglich und bindend; letzten Endes ist es aber eine Beweisfrage.

Sollte auf das Mietverhältnis das MRG voll anwendbar sein, unterliegt es im Regelfall den gesetzlich festgelegten Mietzinsbeschränkungen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 86 Gäste