Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen

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Davids
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Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Beitrag von Davids » 14.12.2018, 10:57

Hi,

ich hab da ein Problem, vielleicht kann ihr mir helfen.
Folgendes:
Mein Vater möchte ein kleines Haus mit 5 Wohnungen kaufen (sind alle, bis auf eine, befristet vermietet).
Die eine Wohnung wird von einem Herrn bewohnt der Wohnrecht darauf hat. Allerdings steht das nicht im Grundbuch drin.
Kriegen wir diesen Herren aus der Wohnung, falls er keinen befristeten MV abschließen möchte? Das ist Kaufentscheidend.

Vielen dank im vor raus
Davids



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Beitrag von Heron » 15.12.2018, 15:25

Eingangs wäre abzuklären, ob dem Bewohner vertraglich tatsächlich ein Wohnrecht eingeräumt wurde (ev. schriftliche Urkunde vorhanden?) oder eine andere Form der Gebrauchsüberlassung vorliegt. Liegt tatsächlich ein Wohnrecht vor, so fehlt diesem aufgrund der nicht vorhandenen grundbücherlichen Eintragung als Servitut jedenfalls die dingliche Wirkung. In der Folge ist zu ermitteln, ob nach der Parteienabsicht davon ausgegangen werden kann, dass das vereinbarte Wohnrecht gegen jedermann wirken sollte, also dingliche Wirkung haben sollte. Gegebenenfalls bestünde seitens des Bewohners ein Anspruch auf Einverleibung.

Besteht ein solcher Anspruch auf Einverleibung und erwerben Sie die grundbücherlich lastenfreie Liegenschaft im Wissen, dass dem Dritten (Bewohner) das Recht auf Einverleibung des Wohnrechts zusteht, so haben Sie das Wohnrecht anzuerkennen. Dasselbe gilt, wenn Sie vom Anspruch auf Einverleibung zwar nicht tatsächlich wissen, es aber bei einiger Aufmerksamkeit hätten wissen müssen (Erkundigungspflicht).

Im Übrigen kann auch ein Wohnrecht (und sogar ein verbüchertes Wohnrecht) aufgelöst werden; allerdings nicht mittels ordentlicher Kündigung (sofern nicht ausdrücklich vereinbart), sondern nur im Ausnahmefall, wenn das Weiterbestehen des Wohnrechts eine gänzlich untragbare Lage zur Folge hätte.

Aufgrund der anstehenden Kaufentscheidung kann ich nur empfehlen, sich nicht auf Auskünfte in Internetforen zu verlassen, sondern Ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen.

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