Urkundenfälschung ?

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LunaMoon101
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Urkundenfälschung ?

Beitrag von LunaMoon101 » 13.12.2018, 13:03

Beamtin A führt in jedem ihrer Akte ein leeres Blatt Papier auf dem Sie vermerkt, wenn "Klienten / Verpflichtende" zu ihr kommen. Wenn der Akt geschlossen wird, wird das Blatt entfernt - es dient quasi als Dokumentation bis zum Abschluss. Das Blatt Papier ist wie gesagt leer, ohne Briefkopf oder Stempel etc.

Beamtin A wird der Urkundenfälschung angeklagt, da laut STA dieses Blatt Papier als Urkunde gilt. Ist dies korrekt ?

Beamtin A hat mit d. Verpflichtenden vereinbart, das bereits für den Akt einbezahlte Geld zu retournieren (weitere Details nicht wichtig) und hat dies auch so in dem Akt vermerkt und d. Verpflichtenden unterschreiben lassen. Dieses Erinnerungsblatt welches nur der Beamtin als Hilfe diente wurde dahingehend auch verändert (Vermerk dass für den Akt 0 Euro bezahlt wurden).

Dient wirklich jedes Blatt Papier welches ein Beamter beschriftet als offizielle Urkunde ?



Heron
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Re: Urkundenfälschung ?

Beitrag von Heron » 13.12.2018, 18:34

Hinsichtlich Entfernen der "Blätter" kommt der Tatbestand der Urkundenunterdrückung in Frage, nicht jener der Urkundenfälschung. Eine Urkunde ist nach der Legaldefinition des § 74 StGB "eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen". Wenn - wie Sie selbst schreiben - das Blatt der Dokumentation dient und relevante Tatsachen enthält, die sonst im Akt nicht festgehalten sind (wann/welche Parteien vorsprechen und was ihr Vorbringen ist), dürfte es sich um eine Urkunde handeln (da errichtet, um eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen). Eine präzise Aussage lässt sich nur nach genauer Kenntnis treffen; auch ist zu prüfen, ob nicht ein schuldbefreiender Irrtum vorliegt.

War die Schrift nur eine Gedächtnisstütze und die Tatsachen von rechtlicher Bedeutung ergeben sich aus anderen Aktenbestandteilen, so könnte man das Vorliegen einer Urkunde verneinen; keinesfalls ist jedes vom Beamten beschriebene Blatt Papier eine Urkunde. Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens/anstehenden Hauptverfahrens rate ich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

LunaMoon101
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Re: Urkundenfälschung ?

Beitrag von LunaMoon101 » 14.12.2018, 07:06

Danke für die Auskunft.

Es gab bereits eine Verhandlung mit Freispruch seitens des Richters. Laut STA wurde nach 3 Tagen Bedenkzeit eine Berufung angekündigt. Die Verhandlung ist jetzt 8 Wochen her und es gibt noch kein schriftliches Urteil. Kann man so pauschal sagen, wielange ein Richter Zeit hat ein Urteil schriftlich auszufertigen ?

Heron
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Re: Urkundenfälschung ?

Beitrag von Heron » 14.12.2018, 17:33

Das lässt sich aus der Ferne nicht abschätzen. In Strafverfahren muss das schriftliche Urteil grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Verkündung ausgefertigt werden (§ 270 StPO). Die Frist zur Ausführung des Rechtsmittels beginnt natürlich erst ab Empfang der Urteilsabschrift zu laufen.

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