"Exhibitionismus" in eigener Wohnung?

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Michaela Trankwitz
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"Exhibitionismus" in eigener Wohnung?

Beitrag von Michaela Trankwitz » 11.12.2018, 12:55

Liebes Forum,

ich habe eine kurze Frage. Ich wohne derzeit alleine in einem Wiener Altbau und werde regelmäßig von einem Nachbarn belästigt der gegenüber meiner Wohnung lebt. Er onaniert am offenen Fenster, grinst mich dabei an. Ich habe auch von mehreren anderen Bewohnern erfahren, dass sie das gleiche Problem haben. Ich habe dies bereits versucht bei der Polizei anzuzeigen, jedoch wurde mir versichert, dass kein Tatbestand vorliege, nachdem die Handlung nicht im öffentlichen Raum stattfinde.

Ist dies wirklich so? Besteht trotz der Tatsache, dass durch das vorsetzliche Handeln dieses Nachbarn auch Kinder davon mitbekommen könnten kein illegaler Tatbestand?

Vielen lieben Dank,
mit freundlichen Grüßen



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: "Exhibitionismus" in eigener Wohnung?

Beitrag von Heron » 12.12.2018, 17:53

§ 218 Abs 1 Z 2 StGB stellt geschlechtliche Handlungen vor einer Person unter Strafe, wenn diese dadurch belästigt wird und die Handlungen unter Umständen erfolgen, die geeignet sind, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Einen öffentliche Begehung erfordert die Bestimmung nicht. In der Ihnen gegebenen Auskunft wurde vermutlich auf §218 Abs 2 StGB Bezug genommen. Diese Strafbestimmung knüpft an die öffentliche Begehung (unmittelbar wahrnehmbar von einem größeren Personenkreis, zumindest ca. 10 Personen).

Verlangen Sie, dass eine Anzeige aufgenommen wird; Sie können auch gleich Ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen und Zeugen benennen. Auf Ihr Verlangen ist Ihnen auch eine schriftliche Anzeigebestätigung auszuhändigen.

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