Inkassokosten + Anwaltskosten

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Akie
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Inkassokosten + Anwaltskosten

Beitrag von Akie » 12.12.2018, 17:19

Hallo, ich möchte nachfragen ob nach österreichischer Rechtssprechung eine Kostendoppelung vorgesehen ist? In einer Mail vom Anwalt befinden sich sowohl 'Inkassospesen' als auch 'restliche Anwaltskosten'. Ist das zugelassen? Hauptforderung wurde längst beglichen. Danke im Voraus für die Antwort.



Heron
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Re: Inkassokosten + Anwaltskosten

Beitrag von Heron » 14.12.2018, 18:03

Nach österreichischem Recht kann der Gläubiger notwendige Kosten für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend machen, soweit diese in einem angemessenem Verhältnis zur betriebenen Hauptforderung stehen (§1333 Abs 2 ABGB). Die Zweckmäßigkeit kann insbesondere bei wiederholten Inkassoschreiben oder Hausbesuchen nicht gegeben sein, wenn diese nur dazu dienen, Druck auf den Schuldner auszuüben. Ob die "Kostendopplung", also die Verrechnung von anwaltlichen Mahnkosten und anderen Inkassokosten zulässig ist, muss daher fallbezogen beurteilt werden; per se unzulässig ist sie nicht. Insofern ist in Ihrem Fall zu untersuchen, welche Kosten genau sich unter "Inkassospesen" und "restliche Anwaltskosten" verbergen, ob diese notwendig und zweckmäßig waren und ob die Betreibungskosten gesamt in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.

Inkassokosten, die auf Grund einer vorherigen Vereinbarung verlangt werden (zB Vereinbarung in AGB), müssen den allgemeinen Anforderungen und (sofern anwendbar) auch jenen des § 6 KSchG entsprechen.

Ich würde dazu raten, eine Beratung (Arbeiterkammer, erste anwaltliche Auskunft, etc.) in Anspruch zu nehmen, in der die Unterlagen konkret geprüft werden können.

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