Vorladung als Zeuge bei der Polizei

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Max1208
Beiträge: 1
Registriert: 10.11.2018, 00:03

Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Beitrag von Max1208 » 10.11.2018, 00:16

Hallo,

Muss ich einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten.
Was kann passieren?
Ladung durch die Staatsanwaltschaft?
Persönlicher Besuch durch die Polizei zur Befragung?



Deutsche Polizei
Brief sieht wie folgt aus :




Kriminalkommissariat

Vorladung

Sehr geehrter Herr xxxxxxx

In der Ermittlungsache
xxx


ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.


Sie werden daher gebeten am ,xxx

bei der oben recht angefùhrten Dienstelle vorzusprechen



Mfg



GRANDMASTA
Beiträge: 3
Registriert: 05.09.2018, 12:02

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Beitrag von GRANDMASTA » 28.11.2018, 01:22

Ich würde mal hingehen und mir anschauen was die wollen.Musst nur deinen Namen und Wohnadresse angeben, sonst nix sagen, oder du rufst an und sagst ohne gerichtliche Vorladung kommst du nicht.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Beitrag von Das_Pseudonym » 28.11.2018, 19:21

Deutsche Polizei
Du wohnst wo?

monamino
Beiträge: 13
Registriert: 30.10.2018, 09:48

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Beitrag von monamino » 29.11.2018, 14:23

Man muss nicht. Ich habe es schon mal gemacht (war ein Mordfall, konnte denen aber nicht helfen, hatte nichts gesehen etc.), auf jeden Fall war es total langweilig und unspektakulär.

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