Hallo,
Muss ich einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten.
Was kann passieren?
Ladung durch die Staatsanwaltschaft?
Persönlicher Besuch durch die Polizei zur Befragung?
Deutsche Polizei
Brief sieht wie folgt aus :
Kriminalkommissariat
Vorladung
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
In der Ermittlungsache
xxx
ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.
Sie werden daher gebeten am ,xxx
bei der oben recht angefùhrten Dienstelle vorzusprechen
Mfg
Vorladung als Zeuge bei der Polizei
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Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei
Ich würde mal hingehen und mir anschauen was die wollen.Musst nur deinen Namen und Wohnadresse angeben, sonst nix sagen, oder du rufst an und sagst ohne gerichtliche Vorladung kommst du nicht.
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- Beiträge: 725
- Registriert: 29.02.2016, 20:39
Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei
Du wohnst wo?Deutsche Polizei
Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei
Man muss nicht. Ich habe es schon mal gemacht (war ein Mordfall, konnte denen aber nicht helfen, hatte nichts gesehen etc.), auf jeden Fall war es total langweilig und unspektakulär.
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