Falsche Entgeldabrechnung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Sandraaldrian
Beiträge: 2
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Falsche Entgeldabrechnung

Beitrag von Sandraaldrian » 27.11.2018, 14:24

Hallo,

Ich hatte letzten Dezember meinen letzten Arbeitstag und habe mit Ende Januar die Spesen vom Dezember ausbezahlt bekommen. Diese Abrechnung war wohl anscheinend (zu meinen Gunsten) falsch und es wurde zu viel überwiesen. Ich habe das jedoch nicht wirklich bemerkt (Umzug, neuer Job, neue Stadt, etc). Nun habe ich jetzt die Aufforderung zur Rückzahlung bekommen, da der Betrag für mich sehr hoch ist, wollte ich wissen, ob das rechtens ist? Es war ja nicht mein Fehler und mittlerweile habe ich das Geld nicht mehr, da es mir nicht bewusst war, dass die Abrechnung falsch ist. Weiß jemand Rat?



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Falsche Entgeldabrechnung

Beitrag von JohnHannibalSmith » 27.11.2018, 16:13

Hallo,

im genannten Fall könnte es sich eventuell um einen gutgläubigen Verbrauch handeln:
Hat der Arbeitgeber irrtümlich ein höheres Bruttoentgelt ausgezahlt, als er aufgrund

x der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen oder
x des Arbeitsvertrages

zu leisten hätte, ist der Arbeitnehmer zu Unrecht bereichert.

Eine solche Bereicherung des Arbeitnehmers führt nicht in jedem Fall zu einem Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers.Der Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers ist nach herrschender Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die finanzielle Leistung nicht im guten Glauben erhalten hat.

Gutgläubigkeit liegt nur dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer bei objektiver Beurteilung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungen haben musste. Eine ausführliche Prüfung der Richtigkeit seiner Bezüge muss der Arbeitnehmer nicht vornehmen.

Im Streitfall hat der Arbeitgeber die Beweislast zu tragen. Er muss die Umstände für das Nichtvorliegen der Gutgläubigkeit und damit die Unredlichkeit des Arbeitnehmers behaupten und beweisen. Insbesondere muss er nachweisen, dass der Überbezug dem Arbeitnehmer aufgefallen ist oder ihm auffallen hätte müssen.

Je komplizierter ein Abrechnungssystem ist, umso schwerer ist ein Abrechnungsfehler zu erkennen und umso schwerer ist es für den Arbeitgeber zu beweisen, dass keine Gutgläubigkeit des Arbeitnehmers vorliegt.

Zitiert von der WKO
Es ist vorab zu prüfen, wie hoch denn die zu viel bezahlte Summe ist. Wenn diese "ungewöhnlich" hoch ist, wäre hier ein gutgläubiger Verbrauch aber eher zu Verneinen.

Lg

Sandraaldrian
Beiträge: 2
Registriert: 27.11.2018, 14:19

Re: Falsche Entgeldabrechnung

Beitrag von Sandraaldrian » 27.11.2018, 18:14

Vielen Dank für die Antwort. Darf ich noch etwas fragen (bin auf dem Gebiet völlig unwissend). Wie gehe ich vor: bei der WKO nachfragen (der ehemalige Arbeitgeber und mein damaliger Wohnsitz war in Deutschland). Meine Rechtsschutz Versicherung in Anspruch nehmen? Könnte der Fall auch „verjähren“ oder hat der Arbeitgeber immer das Recht, Gehalt zurückzufordern? LG

JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Falsche Entgeldabrechnung

Beitrag von JohnHannibalSmith » 27.11.2018, 18:57

Mein obiger Post bezieht sich nur auf die Rechtslage in Österreich. Leider kann ich nicht wirklich sagen, wie das ganze in Deutschland zu handhaben ist.

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