Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren

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Zvonko
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Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren

Beitrag von Zvonko » 15.11.2018, 08:07

Hallo!

Angenommen, ein Ehepaar hat ein gemeinsames Konto, die Gattin stirbt, und im Verlassenschaftsverfahren wird entschieden, dass der Gatte "über das Guthaben allein verfügungsberechtigt ist".

Meine Frage:
Wird die kontoführende Bank direkt vom Gericht darüber verständigt?*
Wäre ggf. damit alles, was das Konto betrifft, erledigt?

Hintergrund: Fast 15 Jahre nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens behauptet die Bank anlässlich eines Änderungswunsches des Gatten (der während dieser Zeit das Konto normal weiterbenutzt hat!), dass das Verlassenschaftsverfahren noch offen und die verst. Ehegattin noch als Mitinhaberin eingetragen sei, und der Gatte solle einen "Einantwortungsbeschluss" vorlegen.

Falls eine solche Forderung der Bank rechtens ist: Wie kommt man nach so vielen Jahren zu diesem "Einantwortungsbeschluss"?

Besten Dank im Voraus!


*) Das wäre meine eigentliche rechtliche Frage, zu der ich eine gesicherte Antwort haben möchte ...



MG
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Re: Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren

Beitrag von MG » 15.11.2018, 18:16

Nein die Bank wird nicht vom Ausgang des Verfahrens verständigt, sondern bei ihr wird im Regelfall angefragt, ob Guthaben, Depots etc. des/der Verstorbenen vorhanden sind.

Der Erbe kann beim Gericht eine Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses beantragen, falls er den, den er dereinst bekommen hatte, nicht mehr hat.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Zvonko
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Re: Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren

Beitrag von Zvonko » 15.11.2018, 18:55

Vielen Dank, MG!

Dass der Notar bzw. das Gericht auf dem Amtsweg die Daten von allen Konten des Verst. anfordert und erhält, ist mir bekannt, ich dachte aber, dass es auch in umgekehrter Richtung genauso amtswegig verläuft.

Nein, einen Einantwortungsbeschluss von damals habe ich nur noch für die Wohnung, ich weiß aber definitiv, dass natürlich auch über die Konten entschieden worden ist.

In der Zwischenzeit habe ich jedoch andere Unterlagen in der Familie gefunden, wo in einem anderen Fall vom Gericht in einem Beschluss (heißt so, nicht Einantwortungsbeschluss) zu jedem einzelnen Konto des Verst. steht:

"Die Bank ... wird zu Konto Nr. ... verständigt, dass die erbl. Witwe ... über das erbl. Guthaben alleine verfügungsberechtigt ist."

Dass klingt dann doch nach Amtsweg, oder? Daher frage ich doch noch mal nach: Wissen Sie ganz definitiv, was Sie in Ihrer Antwort angegeben haben, oder vermuten Sie es nur?

Zvonko
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Re: Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren

Beitrag von Zvonko » 22.11.2018, 11:26

NACHTRAG:

Ich weiß jetzt definitiv:

Die kontoführende Bank wird vom Gericht über den Beschluss verständigt!

Und zwar per RSa-Brief! Die zurückgekommene Übernahmebestätigung wird im Akt zusammen mit dem Beschluss arhiviert.


Ich weiß nicht, ob die Antwort von MG mit irgendwelchen Einschränkungen richtig ist, aber ...
Wenn es nur eine Meinung/Annahme war, wäre eine andere Formulierung sinnvoller gewesen.

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