Sachverständigen Gutachten

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KaMe
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Sachverständigen Gutachten

Beitrag von KaMe » 14.11.2018, 14:24

Hallo,
Ich wurde beschuldigt, meinen Mann, durch eine Ohrfeige, am rechten Ohr verletzt zu haben. Diagnose vom Krankenhaus: Tinitus und Labyrinthprellung. Was aber nicht stimmt. Er hat das alles nur vorgetäuscht, um eine schuldige Scheidung durchzubringen, damit er in Brasilien seine Freundin heiraten zu können, damit er eine Daueraufenthaltsbescheinigung bekommt.
Von der Staatsanwaltschaft wurde ein Facharzt für Chirurgie beauftragt ein fachärztliches Gutachten über die "Ohrenverletzung" zu erstellen.
Muss da nicht ein HNO Sachverständiger dieses Gutachten machen?



Heron
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von Heron » 14.11.2018, 18:02

Nehmen Sie Einblick in die Gerichtssachverständigenliste (http://sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/ ... &subf=leer), um zu prüfen, welche Fachgebiete der Sachverständige abdeckt. Wenn Sie berechtigte Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen haben, weil dieser das entsprechende Fachgebiet nicht abdeckt, können Sie als Beschuldigte nach § 126 Abs 5 StPO binnen 14 Tagen einen Antrag auf Enthebung bzw. Umbestellung des Sachverständigen stellen.

Das_Pseudonym
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.11.2018, 19:23

Er hat das alles nur vorgetäuscht
Hmm Ich bin ja kein Anwalt aber ist das nicht auch ne straftat?

KaMe
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von KaMe » 16.11.2018, 13:22

Das Gutachten ist schon erstellt, habe am 29. die Hauptversammlung. Alleine, weil er als Zeuge ja nicht da ist. Ich werde sicher aus mangel an Beweisen freigesprochen, aber ich möchte komplett Rehabilisiert werde, weil ich ihn diese Verletztungen nicht zugefügt. Im Gutachten steht, Verdacht auf Labyrinthprellung und Tinitus. In der Anklage, Labyrinthprellung und Tinitus. Es wurde im Krankenhaus sein rechtes Ohr nicht untersucht. Das Gutachten wurde erst 3 Monate danach gemacht.

Ja er hat das nur vorgetäuscht, ist Verläumdung, aber dazu muss meine "Unschuld" bewiesen werden.

Heron
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von Heron » 16.11.2018, 17:23

Die Frist für einen Antrag nach § 126 Abs 5 StPO ist also bereits abgelaufen. Ihr Verteidungsvorbringen können Sie in einer schriftlichen Gegenäußerung zur Anklage/Strafantrag nach § 222 Abs 3 StPO vorbringen und darin auch die genannten Widersprüche (ua. keine zweifelsfrei vom Gutachter festgestellte Verletzung, sondern nur Verdacht) aufzeigen und Beweisanträge stellen.

Formale Mängel des Gutachtens können Sie im Hauptverfahren aufzeigen, um die materielle Überzeugungskraft des Gutachtens zu erschüttern. Lassen sich die formalen Mängel durch Befragung des Sachverständigen nicht beseitigen, kann auf Ihren Antrag ein weiterer Sachverständiger bestellt werden. Sie haben auch das Recht eine „Person mit besonderem Fachwissen“ (zB Privatgutachter) zum Hauptverfahren mitzubringen, um die materielle Überzeugungskraft des Gutachtens zu erschüttern (§ 249 Abs 3 StPO). Sofern Sie noch keinen Verteidiger haben bzw. haben müssen, würde ich Ihnen raten, einen solchen beizuziehen.

KaMe
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von KaMe » 22.11.2018, 15:52

Danke
Zuletzt geändert von KaMe am 24.11.2018, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

Heron
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von Heron » 22.11.2018, 18:35

Zum anstehenden Hauptverfahren: Im Falle eines Freispruchs erfolgt ein Pauschalersatz für die Kosten eines selbst gewählten Verteidigers - allerdings ist dieser Ersatz begrenzt (max. 1000 Euro im bezirksgerichtlichen Verfahren, max. 3000 Euro im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts). Alternativ können Sie einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 61 Abs 2 StPO beim zuständigen Gericht stellen und sich dabei auf die schwierige Sach- und Rechtslage (Gutachtenserörterung etc.) berufen. Dem Antrag sollten Sie eine Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation (Formular ZPForm1 + Nachweise) anschließen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, tragen Sie für die Beigebung eines Verteidigers im Falle eines Freispruchs keine Kosten, im Falle eines Schuldspruchs abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation maximal bis zur Höhe des Pauschalbetrags.

Zum Verfahren wegen "mehrfacher Ehe": Dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist insofern verständlich, als dass nach österreichischem Recht (§ 192 StGB) nur die vor staatlichen Organen geschlossene Mehrfachehe bzw. eingetragene Partnerschaft unter Strafe gestellt ist, nicht aber andere Formen einer Partnerschaft. Eine im Ausland geschlossene Mehrfachehe eines österreichischen Staatsbürgers wäre weiters nur unter Strafe gestellt, wenn dieses Verhalten auch nach dem ausländischem Recht strafbar wäre.

Das böswillige Verlassen durch den Ehepartner ist eine schwere Eheverfehlung und berechtigt zur Klage auf Scheidung wegen Verschuldens. Die Klage ist innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrunds zu erheben, sonst erlischt das Recht auf Scheidung. Nehmen Sie rechtzeitig eine Rechtsberatung in Anspruch (kostenlos zB im Rahmen der ersten anwaltlichen Auskunft: http://www.rechtsanwaelte-kaernten.at/? ... e_auskunft; bei Familien- und Frauenberatungsstellen, bei Bezirksgerichten (idR Dienstags)). Sofern gewünscht können Sie die Scheidungsklage am Amtstag direkt beim zuständigen Bezirksgericht zu Protokoll geben und dabei auch gleich Verfahrenshilfe (Formular ZPForm1 ausdrucken und mitnehmen) beantragen. Wird die Ehe nach § 49 EheG geschieden und das überwiegende oder alleinige Verschulden des beklagten Ehepartners festgestellt, hat das unter anderem zur Folge, dass Sie angemessenen Unterhalt nach § 66 EheG vom geschiedenen Ehepartner verlangen können.

Bitte noch darum, die online gestellten Unterlagen zu anonymisieren bzw. aus dem Beitrag zu nehmen.

KaMe
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von KaMe » 23.11.2018, 21:59

Danke, ich dachte ich schicke diese Dokumente nur Ihnen. Wie krieg ich die raus?

Heron
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Re: Sachverständigen Gutachten

Beitrag von Heron » 24.11.2018, 17:27

Die Entfernung der Bilder dürfte mit der Funktion "Beitrag ändern" (Symbol Bleistift) gelingen, ansonsten kurze Nachricht an einen Admin bzw. Beitrag melden, dann wird es gelöscht.

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