Welcher § des StGB wird erfüllt, wenn der Täter eine Sache wegnimmt, sie benutzt, mit der Absicht sie später (am selben Tag) wieder dem Besitzer zurück zu bringen.
PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe
Danke im Voraus
Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz
Re: Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz
Wenn es kein Kraftfahrzeug war, oder irgendeine Sperrvorrichtung für den Gebrauch überwunden werden musste, ist das Verhalten strafrechtlich nicht relevant (es gibt abgesehen von KFZ = Unbefugte Inbetriebnahme keinen "Gebrauchsdiebstahl"). Aber die Verantwortung, "man wollte es sich ja nur ausborgen" muss erst jemand glauben...
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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