Namensrecht m. ß

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joefumanchu1
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Namensrecht m. ß

Beitrag von joefumanchu1 » 25.03.2007, 14:09

Hallo,



wie verhält es sich rechtlich, wenn der Nachname einer Person ein scharfes S (ß) enthält, aber in der Praxis auch bei Kleinschreibung (bei der Großschreibung wird ß ja inzwischen durch SS ersetzt) mal mit ß mal mit ss der Name angegeben wird?

Macht man sich da strafbar?

Muss man erhaltene Briefe, Dokumente, ... vom Absender korrigieren lassen (durch die Regelung bei Großbuchstaben tritt der Fall dass auch bei der Kleinschreibung sehr oft das ss übernommen wird, auf).



MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Namensrecht m. ß

Beitrag von MEMIL » 04.04.2007, 15:07

Haben wir dieses Problem nicht schon bearbeitet?


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