Feilbieten
Feilbieten
ad (2)Wie ist das "öffentliche Feilbieten" zu verstehen?Sind Anzeigen im Internet bzw in Printmedien öffentliches Feibieten?
ad(1) Muß ich also unter öffentlich zugänglichen Plätzen auch das Internet u. Printmedien verstehen?
RE: Feilbieten
Ich würde mich an die Frage gern mit anschließen.
Genau dieselbe Frage habe ich auch.
Wenn "öffentliches Feilbieten" auch Internetplattformen, Zeitungen usw. mit einschließt: wie ist das "Feilbieten" in Abs. 2 grundsätzlich zu verstehen: "Abgabe gegen Bezahlung" oder generell als "Anbieten" (z.B. auch kostenlos)?
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