Frage zu: § 71 ASchG
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Frage zu: § 71 ASchG
Hat der Arbeitgeber verschmutzte Funktionsbekleidung regelmäßig auf seine Kosten zu reinigen (zu waschen)?
RE: Frage zu: § 71 ASchG
Eine regelmäßige Reinigung durch den AG sieht Abs 2 nicht vor.
Der AG hat nur dann für eine Reinigung auf seine Kosten zu sorgen, wenn die Kleidung für bestimmte Tätigkeiten benötigt wird (zb Kanal); wenn nicht für bestimmte Tätigkeiten, dann nur dann, wenn diese mit gesundheitsgefährdenden oder ekelerregenden Stoffen verunreinigt ist.
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