Frage zu: § 12 ECG
Frage zu: § 12 ECG
Wie verhält sich § 12 ECG zu einer gesetzlich geregelten Zugangsfiktion (zB § 5a Abs 10 VersVG). Wird man der Schutzfunktion des § 12 ECG den Vorzug geben oder § 5a VersVG als spezieller Norm für die Handhabung der elektronischen Kommunikation bei Versicherungsverträgen?
			
									
									RE: Frage zu: § 12 ECG
Lex specialis derogat legi generali
			
									
										
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