Frage zu: § 84 StVO

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werbemafia
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Frage zu: § 84 StVO

Beitrag von werbemafia » 05.08.2014, 14:19

Ich habe folgende Frage:

 Wie weit muss eine Videowall im Freiland von einer Autobahn entfernt sein.

Sind es 100 m oder 150 m?

Welche Behörden sind für eine genehmigung einer solchen Anlage zuständig.




Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

RE: Frage zu: § 84 StVO

Beitrag von Manannan » 05.08.2014, 21:33

100 m! Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft ( § 94b Abs 1 lit b).

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