Kann Gefährliche Drohung eine Notwehr sein?
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- Registriert: 11.04.2014, 14:17
Kann Gefährliche Drohung eine Notwehr sein?
Folgender konkrete Fall:
Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat*, stehen sich die 2 Personen gegenüber.
Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein.
Person B antwortet: "Du auch!"
Kann sich Person B auf Notwehr berufen?
Gibt es dazu Präzedenzfälle?
*Hier macht Person B Notwehr gegen den Angriff der Person A geltend.
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben und bedanke mich im Voraus!
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Ohne Umbrüche klingt das verwirrend. Also nochmals:
Folgender konkrete Fall: Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat (Angriff von Person A und Notwehr von Person B), stehen sich die 2 Personen gegenüber. Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein. Person B antwortet: "Du auch!" -- Kann sich Person B auf Notwehr berufen? Gibt es dazu Präzedenzfälle?
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