Frage zu: § 288 StGB

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rechtmussrechtbleiben
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Frage zu: § 288 StGB

Beitrag von rechtmussrechtbleiben » 19.10.2013, 14:01

Dieser § gilt nicht für Gerichtsgutachter. Der OGH erkennt, dass Gutachter für falsche Gutachten nicht bestraft werden dürfen, wenn sie von der Richtigkeit ihres eigenen GA voll überzeugt sind.

Das ist ein Freibrief für falsche GA, denn überzeugt, dass das eigene GA absolut richtig ist, ist da ja schnell ein GA.

In meinem Fall - 5 St 423.... - wird da eine Anzeige gegen einen GA ohne Untersuchung von der StAnwaltschaft Wr. Neustadt "a limine" zurückgelegt!




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