Anfrage zu §108ESTG bzw.108bESTG
Bei mir läuft in einigen Tagen die "Staatlich geförderte
Pensionsvorsorge"aus.
Beim Abschluß im Jahr 2003 bezog ich bereits ein paar Monate die " Befristete" Invaliditätspension.
Möchte mir die staatlich geförderte Pensionsvorsorge als so Art
Bridging Pension auf 3 oder mehr Jahre monatlich auszahlen lassen.
Ist dies möglich und muß ich die halbe Prämie und Kest zurückzahlen
bzw. wird mir diese abgezogen.
Beim Abschluß der staatlich geförderten Zusatzpension war in keiner
Weise ersichtlich, das die befristete Invaliditätspension nach mehreren
weiteren Befristungen und "Verschlechterung meines Gesundheitszustandes" in
eine unbefristete Invaliditätspension überging.
Bitte um Antwort