Beschluss der Studienkommission

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steindi
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Beschluss der Studienkommission

Beitrag von steindi » 14.10.2012, 19:47

Die Studienkommission der PH OÖ hat folgende Präzisierung bez. der Anrechnung von Bachelorarbeiten gem. § 57 HG 2005 beschlossen: In Aufbaustudien, das sind Studien zur Erlangung eines zusätzlichen Lehramts nach abgeschlossenem Erstlehramtsstudium können Bachelorarbeiten aus dem Erststudium nicht für das Zweitstudium angerechnet werden. Aufbaustudien sehen in ihren Studienplänen Anrg. aufgrund des Erststudiums vor. Weitere Anrechnungen sind daher nicht mehr möglich. Kann dieser Beschluss rechtsgültig sein, wenn § 57 (unabhängig von § 56 - den Anrechnungen) eine Anrg. von positiv beurteilten Bachelorarbeiten vorsieht? Wie ist die rechtlich richtige Vorgehensweise? Kann ich gegen einen Beschluss berufen (normalerweise beruft man gegen einen Bescheid?!) oder muss ich die Ausstellung eines Bescheids verlangen? Die Studienkomission ist aber auch die letzte Instanz bei der ich berufen kann, d.h. es ist kein weiteres Rechtsmittel möglich. Kann die StuKo Beschlüsse gegen das Gesetz fassen?



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