Frage zu: § 51 AsylG

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julia_g
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Registriert: 27.09.2012, 15:39

Frage zu: § 51 AsylG

Beitrag von julia_g » 27.09.2012, 15:48

mein freund hat diese karte. er will unbedingt arbeit finden, aber das ist anscheinend ein ding der Unmöglichkeit!! bitte kann mir irgendjemand helfen?? alle dienstgeber verlangen §52!! er ist mittlerweile seit 4jahren in österreich und es schaut nicht so aus, als ob bei dem asylverfahren was weiter geht. wir sind echt am verzweifeln. er hat keine wohnung und bekommt auch keinerlei unterstützung vom staat bzw Caritas, nicht mal einen cent! ich hab angst, dass er jetzt kriminell auch noch wird, da das wirklich kein leben ist. er kann sich nicht mal eines aufbauen, wenn ihm jeder zugang zu finanzelle mitteln verwehrt wird.

mittlerweile haben wir bei der landesregierung ausgehandelt, da es momentan keine zimmer für asylwerber gibt, dass, wenn er einen vergebührten!!! mietvertrag hat, eine finanzielle unterstützung bekommt. nur wo sollen er das geld für kaution, vergebührung und miete hernehmen!?!?!? das kann es ja nun wirklich nicht sein, dass österreich so mit seinen mitmenschen umgeht. ich denke da sollte man anfangen, um kriminalität vorzubeugen!!!




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