Dachbodenausbau bzw. Nutzung bei Eigentum
Dachbodenausbau bzw. Nutzung bei Eigentum
Hallo zusammen,
es geht darum, den vorhandenen Dachboden (jetzt Rohzustand) so umzubauen, dass andere Eigentümer des Mehrfamileinhauses keine Einwände erheben können.
Der Dachboden ist unser alleiniges Eigentum und wird auch von keinem anderen mitbenutzt.
Ich möchte gerne, dass dieser Dachboden z.B. als Hobbyraum, Arbeitszimmer oder Spielzimmer nutzbar wird ohne dass eine neue Parifizierung stattfinden muss.
Gibt es irgendwo einen Gesetzestext, in dem beschrieben ist, was gemacht bzw. verändert werden darf?
Darf man den so umbauen, kann man auch eine Toilette dort mit einbauen???
Habe leider keinerlei Info´s in der Gesetzgebung gefunden.
Wäre Euch dankbar wenn Ihr mir Info´s zukommen kassen könntet.
P.S.: das Eigentum befindet sich in Tirol, falls dies wichtig ist.
mfg.
AF
RE: Dachbodenausbau bzw. Nutzung bei Eigentum
Beitrag aus dem Jahre 2010 und 864 mal gelesen und noch keinerlei Antwort/Reaktion?
Wurde das in der Zwischenzeit gelöst?
Wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft lt. WEG 2002 handelt brauchen Sie dafür die Zustimmung der Mehrheit (lt. Grundbuchanteile) anderen Miteigentümer.
I.d.R. gibt es eine Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Eigentümern, was den Zu- Umbau udgl. regelt ...
Einfach Allgemeinfläche für sich zu beanspruchen, auch wenn es die anderen nicht aktiv verwenden, ist nicht zu empfehlen.
Speziell am Dachboden. Was passiert, wenn durch Ihren Umbau bzw. Umwidmung die Physik des Daches verändert oder beschädigt wird bzw. es zu einem Schaden kommt (z.B. Kondenzwasserschaden)?
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