§ 1435 ABGB
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- Registriert: 01.10.2009, 13:00
§ 1435 ABGB
Meine Lebensgefährtin und ich sin seit ca. 4 Jahren zusammen. Wir hatten 2 Jahre lang eine Mietwohnung bei der ich Hauptmieter war. Vor 1 1/2 Jahren kauften wir ein Haus wo ich sie (leider) auch ins Grundbuch eintragen lies obwohl sie keinerlei finanzielle Reserven hatte. Von meiner Seite bezahlte ich die Kaufnebenkosten und eine neue Zentralheizung( 25.000.-). Den Rest durch Bankfinanz bzw. Landesdarlehen. Diesen Sommer kamen neue Fenster+Ober u. Kellerdeckendämmung hinzu, finanziert durch Altbausanierung, welche sie nicht mitfinanzieren will. Aus erster Ehe hat sie 2 Kinder, welche beim Kindsvater wohnen. Das Sorgerecht übten beide aus, bis sie ihre 50% im Frühling aufgrund einer Affaire verlor. Im Juli fragte ich sie, was den ihrem Freund und ihr nun los ist, worauf sie mich mehrmals ins Gesicht schlug. Darauf erstattete ich Anzeige wegen Körperverletzung gegen sie. Es kam zu einer 2 wöchigen Wegweisung durch die Polizei. Da das Verbrechen für die Staatsanwaltschaft anscheinend zu gering war, kommt es nun zu einem Tatausgleich. Nach ihrem Termin machte sie sich lustig über diese Einrichtung, und begann eine neue Beziehung mit einem anderen Mann. Als ich diese Woche dort war forderte ich als Tatausgleich den sofortigen Austritt aus dem Grundbuch, oder wir gehen zu Gericht. Worauf der Jurist gemeint hat, das wird schwer.
Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten bzw. Chancen habe ich in diesem Fall?
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