Frage zu: § 78 UrhG

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ranger1
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Frage zu: § 78 UrhG

Beitrag von ranger1 » 25.09.2009, 07:47

Hallo !´
Ich habe im Mai 2009 geheiratet. Zu dieser Hochzeit lud ich ca. 60 Bekannte und Freunde ein. Unter den Gästen befanden sich auch 11 Berufssoldaten in Uniform. Es wurde sehr viel fotografiert und keiner der Gäste erhob Einspruch oder teilte mir mit daß er nicht veröffentlich werden will. Am nächsten Tag stellte ich alle Fotos (374) ins Netz ohne Sie in irgendeiner Art und Weise verändert zu haben. Als ich wieder zum Dienst erschien teilte uns mir unser Sicherheitschef mit daß ich alle Bilder von Soldaten in Uniform zu entfernen hätte. Ich bin der Meinung daß es sich hier um ein ziviles Gesetz handelt (Persönlichkeitsrecht), daß der Sicherheitschef mir hierzu keinerlei Befehle gaben kann.




Fuerst30
Beiträge: 4
Registriert: 03.01.2018, 16:03

RE: Frage zu: § 78 UrhG

Beitrag von Fuerst30 » 22.01.2018, 21:51


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