Anpassung an AktRÄG nicht erfolgt?
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- Registriert: 22.09.2009, 22:37
Anpassung an AktRÄG nicht erfolgt?
Hätte der Verweis auf § 130 AktG (ehemals gebunde Rücklagen) im Zuge des AktRÄG 2009 nicht angepasst werden müssen? Die Bestimmungen zur gebundenen Rücklage befinden sich ja nunmehr im § 229 UGB.
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