§ 28 UWG gültig bei kostenloser Vergabe?
§ 28 UWG gültig bei kostenloser Vergabe?
Wenn ich aber vorher keine Lose, Tickets, Teilnahmescheine verkaufe, darf ich dann Waren verschenken?
Auch wenn ich den Beschenkten vorher auslose?
Unter "vertreiben" verstehe ich doch was kommerzielles?
Danke für alle Antworten, Tom
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