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								fatecry							 
									
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						Beitrag
					
								von fatecry » 14.11.2018, 16:06
			
			
			
			
			Welcher § des StGB wird erfüllt, wenn der Täter eine Sache wegnimmt, sie benutzt, mit der Absicht sie später (am selben Tag) wieder dem Besitzer zurück zu bringen.
PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe 
Danke im Voraus 

 
			
									
									
		
		
				
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
		
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								MG							 
									
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						Beitrag
					
								von MG » 15.11.2018, 18:12
			
			
			
			
			Wenn es kein Kraftfahrzeug war, oder irgendeine Sperrvorrichtung für den Gebrauch überwunden werden musste, ist das Verhalten strafrechtlich nicht relevant (es gibt abgesehen von KFZ = Unbefugte Inbetriebnahme keinen "Gebrauchsdiebstahl"). Aber die Verantwortung, "man wollte es sich ja nur ausborgen"  muss erst jemand glauben...
			
									
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