Aufhebung der Ehe

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lorena_czm
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Aufhebung der Ehe

Beitrag von lorena_czm » 25.10.2018, 12:01

Ich habe ein - wie alle anderen auch - Problem. Ich habe am 1.8.2018 auf den Seychellen geheiratet. Die Heiratsurkunde wurde mit einer Apostille vom österreichischen Konsulat beglaubigt. Mein Mann ist ein abgeschobener Flüchtling (ohne Einreiseverbot) aus Afghanistan. Ich möchte diese Ehe aus den verschiedensten Gründen anullieren lassen.
1) Mein Mann hatte eine Touristenvisum für ein Jahr in Indien. Ich habe ihn in Indien besucht und bei einem Notar (von einem Richter abesegnet) einen Ehevertrag aufsetzen lassen (übersetzt in Dari) und er hat diesen auch unterschrieben. Ich war vom 11.6. bis zum 24.6. bei ihm in Indien. Wir haben am 1.8. geheiratet. Während der Hochzeitsvorbereitungen, hat er sich bereits mit einer anderen Frau getroffen und mich betrogen. Selbst nach der Hochzeit hat er mich weiterhin betrogen. Dies habe ich erfahren, weil mich die Dame aus Indien kontaktiert hatte.
2)Mein Mann war immer Muslime und wurde im Oktober 2017 nach Afghanistan abgeschoben. Er war zu diesem Zeitpunkt mit einer Afghanin liiert. Er trennte sich von ihr und wir liesen unsere Beziehung wieder aufleben. Er behauptete, er sei konvertiert, er schickte mir Fotos, wo er in der Bibel lass und vermittelte mir glaubhaft, dass er sich geändert hatte und konvertierte. Er wusste, dass ich niemals einen Muslimen heiraten würde. Jetzt wurde mir klar, dass er dies nur getan hatte, damit auf unserer Heiratsurkunde steht, dass wir beide Christen sind und er wieder um Asyl ansuchen kann.
3) Ich wusste nichts von der Beziehung mit der Inderin, vorerst. Ich versuchte im Namen meines Mannes ein erleichtertes Einreisevisum gemäße FGB 15b in Indien zu erlangen und erfüllte auch alle Anforderungen, aber die indische Botschaft hat bis heute nicht geantwortet.
4) Da es in Afghanistan keine österreichische Botschaft gibt, ist die österreichische Botschaft in Pakistan zuständig, wo mein Mann durch meine Intervention einen Termin zur Abgabe der Dokumente und Antragsstellung erhielt. Ich bezahlte meinem Mann ein Flugticket nach Afghanistan und überwies ihm Geld, damit er nach Pakistan gehen konnte. In Afghanistan bewohnt er mit seiner Familie eine schöne Wohnung und er hätte dort auf sein Visum warten können. Das hat er nicht gemacht. Er hat den Visumstermin verfallen lassen und hat sich mit meinem Geld ein Flugticket in den Iran besorgt und auch die Touristenvisumskosten damit beglichen. Ich habe mit der österreichischen Botschaft in Teheran kommuniziert und die Herrschaften waren so nett und haben für ihn um ein Einreisevisum angesucht (noch nicht bekommen). Aber mein Mann hat wieder nicht auf das Visum gewartet und ist illegal in die Türkei eingewandert von wo aus er mich kontaktiert hatte und wieder um einige Tausend Euro gebeten hatte - für Schlepper, damit er nach Griechenland kommen könnte. Ich habe wieder gefragt, warum er nicht einfach auf seine Ehegattenvisum warten wollte.
Er meinte, er hätte keine Lust zu warten, vor allem, weil es in Afghanistan so langweilig sei und ich soll ihm jetzt auch Geld überweisen für seine Wartezeit in der Türkei. Ich habe dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass ich bereits seit einem Jahr seine Lebenserhaltungskosten trage und dass er einfach in der Weltgeschichte herumreist und ich dies immer bezahlen solle - denn laut seiner Aussage: habe ich als seine Ehefrau die Verpflichtung für seinen Lebensunterhalt aufzukommen (er hat leider den Ehevertrag vergessen, wo wir ganz klar festgelegt haben, dass jeder selbst für seine Lebenserhaltungskosten aufkommen muss und zwar auch schon während der Ehe)

5) Mein Mann hat mich mehrmals betrogen. Als mein Mann bereits im Iran war, hatte mich eine Inderin auf Instagram kontaktiert und sich mit mir im Glauben sie rede mit meinem Mann unterhalten und mir alles erzählt. Sie fragte auch: wie geht es deiner Frau Sandra? Also wusste Sie auch, dass er verheiratet war und beide haben wissentlich unsere Ehe gebrochen (sie ist mit einem Inder verlobt) Ich erfuhr von den Küssen, den Treffen im Restaurant (im selben Restaurant wo auch mein Mann und ich jeden Tag gegessen hatten) und dem ständigen Drängen auf Sex in der Wohnung, die ich für ihn bezahlt habe (denn seit einem Jahr trage ich ständig alle Kosten).
6) Kurze Zeit später wurde ich auf Facebook von einer anderen Frau kontatiert, die mir screen shots geschickt hatte, von einer Konversation zwischen ihr und ihm, dass er mit ihr eine Beziehung eingehen will und, dass er single sei und bald in Österreich.
7) Er hat die Original Heiratsurkunde und er hat mir vor Kurzem telefonisch mitgeteilt, dass er damit um Asyl ansuchen wird und er wird auch meine 2 Bibel vorzeigen. Das wäre dann ein neuer Asylgrund und damit wäre er bald wieder in Europa, aber dass er mich nicht mehr will und dass er deswegen alle meine Fotos aus allen Social Medias gelöscht hat und auch von seinem Handy.
Ich habe bis heute die Heirat nicht gemeldet, da "Ehe ohne Grenzen" mir mitteilte, dass er die Original Urkunde für den Visumsantrag braucht, ich habe daher nur eine einfach Kopie.
Ich will keine Scheidung, weil ich weiß, ich nicht weiß, ob der Ehevertrag in Österreich hält und außerdem hat er mich arglistig getäuscht, mich betrogen und mein Geld genommen (Ausgaben inklusive der Heirat belegbare 15.000 Euro).
Wie kann ich diese Ehe anulieren lassen? Ich will das so schnell wie nur möglich beenden.
Danke. Sandra Bruckner BA



Heron
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Heron » 29.10.2018, 15:51

Unter dem umgangssprachlichen Begriff „Eheannullierung“ wird im familienrechtlichen Sinn die Aufhebung der Ehe wegen Nichtigkeit verstanden. Die Aufhebung der Ehe kann nach österreichischem Recht in den im Ehegesetz geregelten Fällen (§§ 35 bis 39; § 44 EheG) begehrt werden. In Ihrem Fall käme der Aufhebungsgrund des § 37 EheG bzw. ev. auch § 38 EheG in Frage. Geltend gemacht wird die Ehenichtigkeit in diesen Fällen durch Klageerhebung beim zuständigen Bezirksgericht, zu beachten ist die Klagefrist nach § 40 EheG (Klagefrist bei den Aufhebungsgründen nach §§ 37, 38 EheG 1 Jahr ab Bekanntwerden des Irrtums).

Allerdings ist eingangs zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Eheschließung überhaupt nach österreichischem Recht zu beurteilen sind, bzw. auch ob eine (zulässige) Rechtswahl im Ehevertrag getroffen wurde. Auf Ihren Sachverhalt könnte diesbezüglich österreichisches Recht anzuwenden sein (§ 17 IPRG), ich rate Ihnen aber, eine detaillierte Beratung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

lorena_czm
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von lorena_czm » 07.11.2018, 16:50

Vielen Dank für die Antwort. Die Ehe ist rechtsgültig vor einem Standesbeamten auf den Seychellen geschlossen worden. Das österreichische Konsulat hat die Heiratsurkunde beglaubigt und mit der Apostille versehen.
Werde ich die Aufhebung der Ehe mit einer Kopie (nicht beglaubigt) erreichen können? Wenn nicht, würde eine Anzeige helfen, da er sich weigert mir die Dokumente auszuhändigen? Ich fliege in 2 Wochen nach Istanbul und würde dort die Anzeige machen, da ich weiß, er befindet sich in Istanbul.
Ich habe die Heirat nicht gemeldet, da ich ja bis jetzt gedacht hatte, er würde mit dem Einreisevisum nach Österreich kommen und wir diesen Schritt gemeinsam machen.

Ich wüßte nicht, welcher Anwalt auf so einen Fall speziallisiert sein könnte? Ich habe im Internet recheriert, aber nur Familienrecht usw. gefunden.

Das_Pseudonym
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Das_Pseudonym » 07.11.2018, 17:48

Bitte passe auf wenn du in die Türkei fliegst weil die dortige Situation als brenzlig einzuschätzen ist.
Mein Tipp: https://ias.bmeia.gv.at/reiseregistrierung/
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthal ... d/tuerkei/

Heron
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Heron » 07.11.2018, 22:42

Ich denke, bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Familienrecht wären Sie gut aufgehoben. Nach österreichischem Zivilverfahrensrecht kann das Gericht über Ihren Antrag auch den Gegner beauftragen, die (Heirats-)Urkunde vorzulegen.

lorena_czm
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von lorena_czm » 11.11.2018, 21:25

1)Ich habe die Ehe nie gemeldet - sie ist aber rechtsgültig, das weiß ich bereits.

2)Im Moment sind die Kopien, die wir via e-mail an die Botschaft in Tehran geschickt haben bei der Bearbeitung (ich denke MA35). Ich habe nur eine normale Kopie -reicht das, um die Ehe annulieren zu lassen? oder muss ich eventuell eine Kopie vom Konsulat der österreichischen Botschaft versuchen zu bekommen?

3) Würde eine Anzeige in Istanbul helfen - da er sich ja in Istanbul aufhält. Ich habe seine Telefonnummer (türkische Nummer mit whatsapp Foto von ihm ) sowie Konversationen, dass er mir die Dokumente nicht geben will.

4)Was kostet eine Annulierung? Gibt es ein Antragsformular? Wo finde ich einen Anwalt, der das für mich machen kann, was kann ich selbst vorbereiten?

Ich fliege am 23.11. mit meiner Trauzeugin für 3 Tage nach Istanbul - ich habe vorsorglich mein Statement bereits ins Türkische übersetzen lassen, da ich nicht weiß, ob die türkische Polizei gut genug Englisch kann

Das_Pseudonym
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Das_Pseudonym » 11.11.2018, 21:46

Wenn du aus Wien bist: http://rakwien.at/

Heron
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Heron » 11.11.2018, 22:28

Kurz zu Ihren Fragen:
2) Nach österreichischem Zivilverfahrensrecht würde eine Kopie genügen, weil ja sofern notwendig dem Gegner vom Gericht aufgetragen werden kann, die Originalurkunde vorzulegen.
3) Es stellt sich die Frage, ob die Polizei überhaupt tätig wird; der Ehegatte dürfte die Heiratsurkunde ja nicht unrechtmäßig besitzen.
4) Die Prozesskosten setzten sich zusammen aus den Gerichtsgebühren (nach österreichischem Recht in diesem Fall 312 Euro), den Kosten des Vertreters und Steuern. Formular zur Klage (wie zB bei der Mahnklage) gibt es dazu keines. Es herrscht nach österreichischem Recht keine Anwaltspflicht.

Ich würde Ihnen raten, Ihre Unterlagen (Kopie der Heiratsurkunde, Ehevertrag, sofern vorhanden Staatsbürgerschaftsnachweis beider Ehegatten, sofern vorhanden Urkunde über den letzten gemeinsamen Wohnsitz, gesammelte Belege über das Vorliegen des Aufhebungsgrunds) im Rahmen einer (anwaltlichen) Beratung prüfen zu lassen (auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern finden Sie Anwälte mit Rechtsgebiet Eherecht mit Auslandsbezug wie auch Informationen, wo Sie eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft in Anspruch nehmen können). Dabei kann im Detail ermittelt werden, welches Recht zur Anwendung gelangt und wo Klage erhoben werden kann (so wie Sie das bisher geschildert haben, könnte durchaus österreichisches Recht zur Anwendung gelangen und in Österreich Klage erhoben werden). Wie Sie dann weiter vorgehen, können Sie dann mit dem Anwalt besprechen. Sollte durch das Verfahren Ihr Unterhalt gefährdet sein, können Sie unter Umständen auch Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen.

lorena_czm
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von lorena_czm » 13.11.2018, 09:31

Vielen Dank für die ausführliche Auskunft.
Das werde ich machen.

lorena_czm
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von lorena_czm » 13.11.2018, 13:06

Ich habe noch eine Frage, gibt es ein Formular, dass ich dafür ausfüllen kann / muss? Ich möchte alles gut vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen. Ich will die Aufhebung der Ehe so schnell wie möglich erreichen.
In den nächsten Tagen macht er sich auf nach Griechenland:-(
Kann ich meine normale Kopie der Heiratsurkunde hier von einem Notar beglaubigen lassen?
Ich möchte nach der Annullierung ihn unbedingt anzeigen. Er hat mir gestern gedroht, er wird mein Gesicht verbrennen und mir das Genick brechen. Er hat ausserdem anzügliche Fotos von mir an instagram User verschickt.
Ich will unbedingt verhindern, dass er hier Asyl bekommt und wieder nach Österreich kommt. Dieser Mensch schafft wirklich alles und über kurz oder lange steht er vor meiner Türe.

Heron
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Re: Aufhebung der Ehe

Beitrag von Heron » 14.11.2018, 17:25

Wie schon erwähnt gibt es zur Erhebung der Klage kein Formblatt. Eine Kopie können Sie ohne Vorlage des Original nicht beglaubigen lassen. Bei der Klage auf Aufhebung der Ehe wegen Nichtigkeit handelt es sich um ein zweiseitiges Verfahren, dh. der beklagte Ehegatte ist in das Verfahren einzubeziehen; sollte er unbekannten Aufenthalts sein, wird ein Rechtsanwalt zum (prozessualen) Abwesenheitskurator bestellt. Mit einer Verfahrensdauer von (zumindest) mehreren Monaten ist zu rechnen. Den geschilderten Sachverhalt (bzgl. Drohung) können Sie zur Anzeige bringen und uU auch eine einstweilige Verfügung erwirken, mittels der dem mutmaßlichen Täter das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme untersagt werden kann.

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