Kriminelle 24-Stunden-Betreuungspersonen

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tcas76
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Kriminelle 24-Stunden-Betreuungspersonen

Beitrag von tcas76 » 03.11.2018, 12:35

Liebes Forum,

vor 2 Jahren hat sich bei meinem Vater, der in Pflegestufe 6 war, die Betreuungsperson mit Geld in der Nacht aus dem Staub gemacht. Seither war er auf der Flucht, ich habe diese Chose für mich nun in der Zwischenzeit bereits gedanklich ad acta gelegt, mir ist es auch nie um das entwendete Geld gegangen, ich hatte vielmehr Angst um meinen Vater, der alleine war, und den ich dieser Person anvertraut habe: Ich habe mich schuldig gefühlt, dass ich dieser Person vertraut habe, wahrscheinlich auch ein wenig mit ihr fraternisiert habe.

Nun ist mir gestern ein Brief der Justiz zugestellt worden, in dem mir mitgeteilt worden ist, dass ich zur Zeugenaussage gegen ebendiese Person wegen §§ 127, 128(1) Z5, 130(1) 1. Fall StGB; §146 StGB geladen werde. In diesem Brief ist mir aufgefallen, dass die Person bei mir unter einem anderen Namen angemeldet war.

Das ganze hat mich nun wieder sehr aufgewühlt, es sind die ganzen Gefühle und Erinnerungen an diese Zeit wieder hochgekommen.

Ich habe nun leider, weil es mir irgendwie keine Ruhe gelassen hat, im Internet Nachforschungen angestellt, und habe gesehen, dass die Pflegeagentur diese Person erneut als einen ihrer Pfleger geführt hat, und das, obwohl sie gewusst haben, was er bei mir angestellt hat. Er war nun auch wieder bei jemand als selbständiger Personenbetreuer gemeldet.
Ich kann nicht verstehen, dass diese Agentur diese Person nochmals auf pflegebedürftige Personen loslässt, dass diese vielleicht in die gleiche Situation kommen könnten, wie ich damals mit meinem Vater.

Ich bin zum Glück nicht mehr von Agenturen abhängig, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben, weil mir ein Betreuer vermittelt worden ist, der meinen Vater beim Essen aspirieren hat lassen, ich mit meinem Vater deswegen ins Krankenhaus musste, die Betreuungsperson in der Zwischenzeit dann Fersengeld gegeben hat und verschwunden ist. Ich bekam erst in 2 Wochen Ersatz und musste meinen Vater deswegen in ein Pflegeheim zur Kurzzeitpflege geben, wo dieser leider einen Infekt aufgerissen hat, von dem er sich nicht mehr erholt hat, und an dem er dann gestorben ist.

Von Seiten der Agentur hat es immer nur geheißen, sie wären der Vermittler, könnten für diese Vorfälle nichts, weil die Betreuungspesonen selbständig wären. Wie sieht dies aus, wenn sie jemand vermitteln, der eine Straftat begangen hat? Ich habe immer geglaubt, dass Personen, die Betreuer werden, sehr sorgfältig ausgesucht werden, und nur unbescholtene Personen nach Österreich geschickt werden.

Ich habe anfangs vom Diebstahl nichts mitbekommen, ich habe nur geglaubt, dass der Pfleger das Weite gesucht hat. Als ich mich an die Polizei gewandt habe, hat mir der Polizist, nachdem er sich im Computer schlau gemacht hat, kryptisch zu verstehen gegeben, dass ihm irgendetwas aufgefallen sei , und er mir rät, dass ich nachsehen soll, ob bei mir nichts entwendet worden ist. Es muss also bereits aktenkundig gewesen sein, dass der Personenbetreuer vor dem Aufenthalt bei meinem Vater bereits einmal auffällig geworden ist.

Was kann ich machen, damit anderen pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen nicht genau das widerfährt, was mir mit meinem Vater passiert ist. Von meinem Diebstahl und auch den Umständen, warum mein Vater zur Kurzzeitpflege ins Pflegeheim musste, hat das Sozialministeriumservice gewusst, es hat dort immer geheißen, meine Eingaben würden weitergeleitet, aber anscheinend ist nichts passiert.

Danke für's Lesen,

Markus



Heron
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Re: Kriminelle 24-Stunden-Betreuungspersonen

Beitrag von Heron » 05.11.2018, 16:13

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung kann dem Beschuldigten die Gewerbeberechtigung als selbständiger Personenbetreuer entzogen werden. Sie brauchen nicht weiter tätig werden, die Strafverfolgungsbehörden werden bei Vorliegen der Voraussetzungen die notwendigen Schritte setzen; wenn Sie Ihrer Pflicht zur vollständigen und richtigen Zeugenaussage nachkommen, leisten Sie schon Ihren Beitrag zur Strafrechtspflege.

Der Geschädigte kann sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen, um seine privatrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

tcas76
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Re: Kriminelle 24-Stunden-Betreuungspersonen

Beitrag von tcas76 » 05.11.2018, 17:34

Herzlichen Dank für die Antwort. Es geht mir nicht darum, meine privatrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Ich ärgere mich darüber, dass es den Agenturen völlig egal ist, wen sie schicken, solange sie irgendwen schicken. Solchen Personen vertrauen wir dann die alten und gebrechlichen Mitglieder unserer Gesellschaft an.

Ich habe alle meine Mails und Telefonate mit dem Sozialministeriumservice sowie der Agentur, deren Name auch in der Anzeige steht, genau dokumentiert und kann das bei Bedarf auch alles vorlegen.

Irgendwie bezweifle ich, dass der Betreuer, der angeklagt ist, zu seinem Gerichtstermin erscheinen wird. Er hat bei meinem Vater bereits einmal das weite gesucht und war nun 2 Jahre untergetaucht, somit kann ich mir gut vorstellen, dass er dies wieder tun wird.

Kann die Verhandlung auch dann stattfinden, wenn der Angeklagte dieser fernbleibt?

Heron
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Re: Kriminelle 24-Stunden-Betreuungspersonen

Beitrag von Heron » 11.11.2018, 11:22

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 427 StPO kann auch eine Verurteilung in Abwesenheit erfolgen: https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/427

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