Irrtumsanfechtung

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Hermann2
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Irrtumsanfechtung

Beitrag von Hermann2 » 30.10.2018, 09:49

Hallo liebes Forum!

Ich habe eine Karte über ticketcorner.ch gekauft!
Auf der website waren die Karten so beschrieben, dass es zusätzlich zu einem Sitzplatz auch Essen geben würde. Als wir aber dann dort waren, sagte man uns, dass dies über ein anderes "Paket" zu buchen gewesen wäre und wir das wohl falsch verstanden hätten!

Hätte ich gewusst, dass das Essen bei diesem teuren Ticket nicht dabei ist, hätte ich niemals diesen teuren Sitzplatz bezahlt sondern einfach einen billigeren Sitzplatz, wo ich wusste, dass kein Essen dabei ist!

MEINE FRAGE DAHER:
Kann ich - obwohl wir natürlich auf dem teuren Platz sitzen mussten - eine Preisanpassung iVm Irrtum verlangen? In den AGBs wurde Irrtum nicht ausgeschlossen, aber der Gerichtsstand ist Schweiz.... wobei ich ja Konsument bin!?

Und kann ich das auch ohne anwaltiche Vertretung einbringen?

LG
H


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Das_Pseudonym
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von Das_Pseudonym » 30.10.2018, 11:00

Bist du aus AT oder CH?
Ich "kenne" die Firma und kann sagen das es normal seriös zugehst dort.
War es ein "ticketPLUS+ Dinner ..." ? Wenn Nein wie hat dein Angebot geheissen?

Hermann2
Beiträge: 62
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von Hermann2 » 30.10.2018, 18:01

ich bin aus AT und habe auch hier online die karte gekauft!

folgende karten gab es:
- sitzplatz mit sichtbehinderung
- sitzplatz a CHF 170
- premiumcard a CHF 260

wenn man dann nach swiss indoors iVm premiumcard googelt, kommt man auf eben die sache, dass auch essen und eintritt in das sog. tennisdorf (was auch immer das ist!) in der premium lounge dabei ist!

daher habe ich mir gedacht, dass die CHF 100 unterschied diesen zutritt garantieren. dem war aber nicht so,- lediglich der sitzplatz war ein "besserer". hätte ich gewusst, dass das essen nicht dabei ist, hätte ich den "normalen" sitzplatz gekauft!
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schanzenpeter
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von schanzenpeter » 30.10.2018, 18:29

Welche Veranstaltung war das genau?
ich habe bei: swissindoorsbasel.ch/de-de/Tickets/Premium-Lounge
Nur gelesen, dass das Büffet nur bei Buchung des "All-in packages" dabei ist. ??
Aber vielleicht war das bei Ihrer Veranstaltung anders.

Das_Pseudonym
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von Das_Pseudonym » 30.10.2018, 18:51

Wenn du kein Screenshot von den Angebot gemacht hast ist es jetzt schwer genau nach zu vollziehen wie und was dabei war.

Hermann2
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von Hermann2 » 30.10.2018, 19:08

war schon genau die veranstalung letztes wochenende in basel!

aber tickets konnte man nur über ticketcorner kaufen,- und da war dann beigefügter scrennshot zu sehen!

ist halt schade sich so zu irren und noch CHF 100,- mehr zu bezahlen!
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lodz
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Re: Irrtumsanfechtung

Beitrag von lodz » 05.11.2018, 16:27

Als erstes muss geklärt werden, ob auf den Sachverhalt Österreichisches oder Schweizer Recht Anwendung findet. Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer irgendetwas getan hat, was einen Bezug zu Österreich herstellt:
* Internationale Telefonnummer angegeben
* Gezielt in Österreich Werbung angezeigt
* .at Domain...

Wenn er nichts getan hat, was einen Bezug zu Österreich herstellt, so findet Schweizer Recht Anwendung und die Frage ist in einem Schweizer Forum besser aufgehoben.

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