Kündigung per Whatsapp

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mamaschlumpf
Beiträge: 1
Registriert: 08.10.2018, 19:49

Kündigung per Whatsapp

Beitrag von Mamaschlumpf » 08.10.2018, 19:58

Hallo,

ich habe folgendes Problem ich habe dummerweise meiner Chefin im Krankenstand mitgeteilt, dass ich nachdem ich wieder Gesund bin kündigen werde, jetzt hat sie mich nachdem ich vom Chefarzt wegen eines versäumten Termines ( Post schuld)gesund gemeldet wurde, abgemeldet und hat meine sogenannte Kündigung per Whatsapp hergenommen. Laut AK ist es keine Kündigung hätte aber nachdem sie mich abgemeldet hat, dennoch Arbeiten gehen müssen, da ich ja nicht gekündigt habe. So weil ich jetzt zu Hause geblieben bin hab ich die Kündigung wie sie, sie geschrieben hat akzeptiert, stimmt das ?
Was kann ich dagegen tun ?

LG Christiane



Julian
Beiträge: 7
Registriert: 22.10.2018, 23:33

Re: Kündigung per Whatsapp

Beitrag von Julian » 22.10.2018, 23:38

Der OGH hält küngigungen via Whatsapp für nicht zulässig. Du solltest zu deinem Arbeitgeber gehen und dort einfach nur mitteilen, dass du Zur Arbeit bereit bist, weil du formal keine gültige Kündigung erhalten hast.
Hier das Urteil des OGH ( 9ObA110/15i )
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

Andreas Hofer4
Beiträge: 216
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Kündigung per Whatsapp

Beitrag von Andreas Hofer4 » 23.10.2018, 08:24

Das ist so generell nicht richtig. Die Entscheidung beruht auf einer Sonderbestimmung im KV der Zahnarztangestellten, der bei Kündigung Schriftlichkeit vorschreibt - nur für solche Dienstverhältnisse gilt das. Das ist aber nicht generell so. Üblicherweise erfolgt eine Kündigung formfrei.

JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Kündigung per Whatsapp

Beitrag von JohnHannibalSmith » 23.10.2018, 13:10

Im E-Commerce-Gesetz ist geregelt, dass elektronische Erklärungen zugehen, sobald sie der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann (§ 12 ECG). Ein E-Mail bzw SMS gilt somit dann als zugegangen, sobald es vom Empfänger abgerufen werden kann, dh in dessen Mailbox eingelangt und gespeichert ist, sowie am Bildschirm (Mobiltelefon) angezeigt oder ausgedruckt werden kann. Wie bei einem nicht eingeschriebenen Brief stellt sich aber auch hier die Beweisproblematik, da die Aussage des Arbeitnehmers, das SMS oder das E-Mail nicht empfangen zu haben, für den Arbeitgeber faktisch nur schwer zu entkräften sein wird. Der OGH hat jedenfalls schon geklärt, dass mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden kann (vgl OGH 29. 11. 2007, 2 Ob 108/07g). Das Risiko trägt bis zum Abrufen der Erklärende.

Dies ist mE auch auf WhatsApp auslegbar.

Lg

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Kündigung per Whatsapp

Beitrag von FHoll » 05.11.2018, 21:50

Leider scheinen die Antwortgeber die Frage nicht verstanden zu haben.

Mamaschlumpf war im Krankenstand und schrieb ihrer Chefin "Wenn ich wieder gesund bin, kündige ich." oÄ via What'sApp. Obwohl sie noch nicht genesen war, wurde sie gesund gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt akzeptierte die Chefin die Ankündigung zur Kündigung als Kündigung und meldete Mamaschlumpf ab. Mamaschlumpf wollte zu diesem Zeitpunkt gar nicht kündigen, denn sie war ja noch nicht gesund. Wie Mamaschlumpf davon erfahren hat (via What's App, telefonisch, schriftlich, persönlich,...) geht gar nicht hervor. Nicht ihr wurde gekündigt, sondern ihre Kündigung akzeptiert.
In dem Moment hätte das Missverständnis aufgeklärt werden müssen, aber dazu kam es nicht, und dadurch, dass Mamaschlumpf zu Hause blieb, akzeptierte sie die Kündigung...
Bliebe nur noch zu erörtern, ob es nachträglich noch möglich ist, diese Arbeitnehmerkündigung (so wurde es bestimmt gemeldet) in eine Arbeitgeberkündigung umzuwandeln. Dass Mamaschlumpf nochmal dort arbeiten möchte wage ich eher zu bezweifeln.

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