Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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bussi500
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Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von bussi500 » 15.10.2018, 18:18

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ziehmlich seltsame Strafverfügung erhalten als "Tatort" wurde Unbekannt, Unbekannt angegeben und Fahrzeugmarke und Typ wurde nicht angegeben dort befindet sich nur "," dann das Kennzeichen dieses ist Korrekt.

Ich habe die Fehler Rot umrandet (Weiße Felder bedeuten, dass dort Daten gelöscht wurden z.B. mein Kennzeichen oder die Aktennummer):
Neues Dokument 2018-10-15 17.56.13_1.jpg
Neues Dokument 2018-10-15 17.56.13_1.jpg (124.92 KiB) 5299 mal betrachtet
Meine Fragen sind:

Wenn ich hier einen Einspruch mache, mit der Begründung der Ort fehlt (ich weiß ja nicht wo ich zu schnell gefahren sein soll, kann also auch nicht nachprüfen ob die Geschwindigkeitsbegrenzung so stimmt wie auf der Strafverfügung angegeben) was dann passiert?

Kann die Behörde nachbessern?

Kann ich Aufgrund des nicht angeführten PKW Typs einen Einspruch machen?

Kann die Behörde nachbessern?

Danke

mfg

Felix



schanzenpeter
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von schanzenpeter » 15.10.2018, 19:57

Ich entnehme der Strafverfügung die genaue Position: S4 - 12 Rampenkm 0,150 , im Abstand von 345m (bei Rampenkm 0,495) Ihr Fahrzeug. Welchem Ortsgebiet diese Stelle zuzuordnen ist, dürft m.M nicht entscheidend sein.

Alitchh
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von Alitchh » 16.10.2018, 12:53

vielen Dank für die Informationen

schanzenpeter
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von schanzenpeter » 16.10.2018, 14:11

Bin allerdings kein juristischer Fachmann, sondern nur interessierter. Welche Möglichkeiten Sie haben, Einspruch zu erheben, müsste schon ein Jurist beantworten!

bussi500
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von bussi500 » 16.10.2018, 18:06

schanzenpeter hat geschrieben:
15.10.2018, 19:57
Ich entnehme der Strafverfügung die genaue Position: S4 - 12 Rampenkm 0,150 , im Abstand von 345m (bei Rampenkm 0,495) Ihr Fahrzeug. Welchem Ortsgebiet diese Stelle zuzuordnen ist, dürft m.M nicht entscheidend sein.
Hallo,

der Standort der Beamten ist doch für mich als Beschuldigter völlig Irrelevant, oder?

Ist es nicht wichtig wo ich die Geschwindigkeitsübertretung begangen haben soll?
Sich also mein Fahrzeug befunden haben soll wärend der Geschwindigkeitsübertretung?

Danke

lg

schanzenpeter
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von schanzenpeter » 16.10.2018, 18:26

Ihr Fahrzeug befand sich bei Rampenkilometer 0,495, das ist auf den Meter genau Ihre Position bei der Geschwindigkeitsübertretung gewesen.

SK
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von SK » 16.10.2018, 20:07

Bitte § 44a VStG lesen.

Die Behörde ist an sehr strenge Vorschriften gebunden, der Tatzeit, Tatort und die vorgeworfene Tat kann innerhalb der 1-jährigen Verjährungsfrist noch ausgetauscht werden, danach nicht mehr.

Das heißt, Einspruch erheben, Zeit gewinnen und am besten über das Jahr hinauskommen und danach eben vorbringen, dass die vorgeworfene Verwaltungsstrafe nicht den Erfordernissen des §44a VStG entspricht. Ich sehe mal auf den ersten Blick (formalrechtlich) ganz gute Chance.

MfG RA Sebastian Kinberger

bussi500
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von bussi500 » 17.10.2018, 07:29

SK hat geschrieben:
16.10.2018, 20:07
Bitte § 44a VStG lesen.

Die Behörde ist an sehr strenge Vorschriften gebunden, der Tatzeit, Tatort und die vorgeworfene Tat kann innerhalb der 1-jährigen Verjährungsfrist noch ausgetauscht werden, danach nicht mehr.

Das heißt, Einspruch erheben, Zeit gewinnen und am besten über das Jahr hinauskommen und danach eben vorbringen, dass die vorgeworfene Verwaltungsstrafe nicht den Erfordernissen des §44a VStG entspricht. Ich sehe mal auf den ersten Blick (formalrechtlich) ganz gute Chance.

MfG RA Sebastian Kinberger
Vielen Dank, so habe ich mir das auch gedacht!

Haben Sie vielleicht noch einen Tipp wie man das Verfahren hinauszögern könnte?

Ich habe jetzt mal einen Einspruch ohne Begründung gemacht mit der Anmerkung Begründung folgt in 14 Tagen!

Danke

Gegengleis
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Re: Seltsame Strafverfügung? Möglichkeit für einen Einspruch?

Beitrag von Gegengleis » 18.10.2018, 18:29

Das hätte ich nicht gemacht.

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