Waffenpass vs AGB

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Arc7ic
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Waffenpass vs AGB

Beitrag von Arc7ic » 16.10.2018, 08:44

Hey Leute,
kurze frage für jemanden der mit dem Waffengesetz vertraut ist. Wenn jemand in Besitz eines Waffenpasses ist, darf er ja eine Waffe,verdeckt oder nicht, am Körper tragen. Meine Frage dazu, was wenn ein Unternehmen das Mitführen von Waffen verbietet, steht der Waffenpass da drüber oder nicht? wie schaut es aus für Angestellte und Kunden? Darf das Unternehmen, die ÖBB, zB das auch für Kunden verbieten?

Vielen Dank und liebe Grüße



MG
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Re: Waffenpass vs AGB

Beitrag von MG » 16.10.2018, 11:03

Wenn ich Ihnen untersage, mein Büro mit Waffen zu betreten, was meinen Sie gilt dann?
RA Mag. Michael Gruner
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FHoll
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Re: Waffenpass vs AGB

Beitrag von FHoll » 16.10.2018, 16:17

Das hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun, das ist ein ganz normales Hausrecht. Die ÖBB kann Ihnen ja auch verbieten, einen Hund ohne Maulkorb mitzuführen, oder Speisen und Getränke etc.- ein Hundepass ändert daran nichts, und Essen und Trinken wäre vom Gesetzgeber her auch jedem erlaubt.


Natürlich können Sie es sich gerne auch so vorstellen: Niemand schreibt Ihnen vor, ob Sie eine Waffe mitführen dürfen. Aber jeder darf bestimmen, wer sich auf seinem Grund und Boden aufhält. Entsprechend kann ein Unternehmer Sie auch des Hauses verweisen (das Haus wäre dann bei der ÖBB eben ein Bahnhof oder Zug).
In den AGB steht, unter welchen Voraussetzungen Sie die Züge und Bahnhöfe betreten dürfen. Wenn da drin steht, dass man keine Waffen mitführen darf, dann dürfen Sie logischerweise so lange nicht auf Bahnhof oder Zug, wie Sie diese Waffe mitführen.

(Die Vorstellung, dass jemand, der einen Waffenpass hat, sowas nachfragen muss, missfällt mir. :( )

Arc7ic
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Re: Waffenpass vs AGB

Beitrag von Arc7ic » 16.10.2018, 18:11

FHoll hat geschrieben:
16.10.2018, 16:17
Das hat nichts mit dem Waffengesetz zu tun, das ist ein ganz normales Hausrecht. Die ÖBB kann Ihnen ja auch verbieten, einen Hund ohne Maulkorb mitzuführen, oder Speisen und Getränke etc.- ein Hundepass ändert daran nichts, und Essen und Trinken wäre vom Gesetzgeber her auch jedem erlaubt.
Naja, aber wenn ich einen Therapiehund habe darf es mir das Unternehmen nicht verbieten und ich darf ihn trotz Hundeverbot mitnehmen.

FHoll hat geschrieben:
16.10.2018, 16:17
(Die Vorstellung, dass jemand, der einen Waffenpass hat, sowas nachfragen muss, missfällt mir. :( )
Ich besitze nicht einmal eine Waffenbesitzkarte, ist nur interessant. Weil wenn ich keinen Waffenpass habe darf ein Unternehmen ja auch nicht sagen, dass alle auf Ihrem Grund waffen haben dürfen. Wenn ich den Gedanken weiterführe heißt das, dass man Gesetze noch restriktiver machen darf, aber nicht lockern, oder?

FHoll
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Re: Waffenpass vs AGB

Beitrag von FHoll » 17.10.2018, 13:23

Arc7ic hat geschrieben:
16.10.2018, 18:11
Naja, aber wenn ich einen Therapiehund habe darf es mir das Unternehmen nicht verbieten und ich darf ihn trotz Hundeverbot mitnehmen.
Richtig, aber das liegt am Antidiskriminierungsgesetz. Keine Personengruppen dürfen von vornherein ausgeschlossen werden, und da jene mit Assistenzhunden diese auch benötigen, würde man sie ja ausschließen, wenn man den Hund ausschließt.
Was übrigens nicht bedeutet, dass eine Person mit Therapiehund nicht trotzdem des Hauses verwiesen werden können, nur eben nicht wegen des Hundes. (Man darf sich seine Kundschaft ja trotzdem aussuchen - nur sollte man dann einen schlüssigen Grund parat haben, denn der Diskriminierungsaufschrei kommt bestimmt).
"Waffenträger" oder, häufiger Thema, Raucher, können hingegen nicht diskriminiert werden, weil diese Gewehr und Glimmstingel zu Hause lassen können;

Arc7ic hat geschrieben:
16.10.2018, 18:11
Wenn ich den Gedanken weiterführe heißt das, dass man Gesetze noch restriktiver machen darf, aber nicht lockern, oder?
Im Wesentlichen, ja. Gesetze sind fast immer restriktiv und sagen nur, was verboten ist. Da kann man immer noch eins obendrauf setzen und noch mehr verbieten. Bestes Beispiel dafür sind zB. Löhne und Gehälter bzw. Arbeitszeiten, welche nur zu Gunsten des Arbeiters/Angestellten vom Kollektivvertrag abweichen dürfen, also weniger Zeit und mehr Gehalt, nicht umgekehrt. Oder ganz kurios: Hessen stimmt diesen Monat über die Abschaffung der Todesstrafe ab, die nach wie vor in der hessischen Verfassung enthalten ist - aber da diese in Deutschland verboten ist eben bedeutungslos ist.

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