Kaufanbot Haus auf Pachtgrund

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kanond
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Kaufanbot Haus auf Pachtgrund

Beitrag von kanond » 15.10.2018, 23:57

Ich habe am 12.10 ein Kaufanbot für ein belagsfertign Neubau auf einem Pachtgrund unterzeIchnet.
Bei der heutigen zweiten Besichtigung hat mein Handwerker grobe Mängel bei den Fenstern festgestellt. Die Neigung aller Fensterbretter ist nicht korrekt und man kann tw bis ins Innere des Hauses durchsehen oder "nur" in Lücken in der Mauer.
Die Maklerin hat dies dem Eigentümer gemeldet und er möchte bei der zuständigen Firma reklamieren.

Wie soll ich vorgehen?
Wie lange könnte ich vom Anbot zurücktreten?
Was würden für Kosten auf mich zukommen?
Ist der Eigentümer überhaupt verpflichtet diese Baumängel zu beseitigen?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen!
Danke!



MG
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Re: Kaufanbot Haus auf Pachtgrund

Beitrag von MG » 16.10.2018, 10:54

Vorweg halte ich fest, dass ich Ihren Angaben nicht entnehmen konnte, ob das Angebot vom Verkäufer überhaupt schon angenommen wurde. Wäre dies noch nicht der Fall, dann sollten Sie umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, ob und mit welchen Folgen, ein Rücktritt vom Angebot möglich wäre.

Ist das Angebot angenommen und liegt daher ein gültiger Vertrag vor, dann ist für die weitere mögliche Vorgehensweise relevant, ob

1. Sie und/oder der Verkäufer Unternehmer oder Konsument sind,
2. was im Angebot betreffend Gewährleistung etc. geregelt wurde und
3. ob dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren und er sie Ihnen arglistig verschwiegen hat.

Ein Unternehmer kann (sehr vereinfacht dargestellt) Gewährleistung gegenüber einem Konsumenten nicht ausschließen. Zwischen Konsumenten kann auch die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Entsprechende Passagen im Angebot wären, Verkauf "wie besichtigt", "ohne Haftung für Sachmängel", "keine Haftung für bestimmten Zustand, Eigenschaften" etc.

Auch bei einem solchen Haftungsausschluss, würde der Verkäufer jedoch haften, wenn er Ihnen ihm bekannte Mängel verschwiegen, bzw. verheimlicht hat, dann kämen Ansprüche z.B. wegen Irrtums in Frage.

Sie sollten sehr rasch Kontakt mit Ihrem Rechtsvertreter/Vertragserrichter aufnehmen, um den rechtlichen Ist-Zustand zu prüfen, um auch Klarheit zu bekommen, ob allenfalls ein "Rücktritt" in Frage käme.

Sollte keine Haftungsmöglichkeit des Verkäufers gegeben sein, dann kann man zumindest noch vereinbaren, dass der Verkäufer Ihnen seine Rechte, die er gegenüber dem Bauträger oder den errichtenden Baufirmen hat, (also z.B. Gewährleistungsansprüche) abtritt, damit Sie diese gegenüber den Professionisten geltend machen können.

Ihr Fall ist leider wieder einmal ein Beispiel dafür, dass es absolut empfehlenswert ist, Immobilien vor dem Erwerb in technischer Hinsicht durch Fachleute überprüfen zu lassen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Alitchh
Beiträge: 7
Registriert: 16.10.2018, 12:51

Re: Kaufanbot Haus auf Pachtgrund

Beitrag von Alitchh » 16.10.2018, 12:53

vielen Dank für die Informationen

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