Datenschutz-Gerichtsaushang

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jasonx
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Datenschutz-Gerichtsaushang

Beitrag von jasonx » 14.10.2018, 17:48

Im Zusammenhang mit einer Verhandlung in außerstreitigen Sachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die entsprechende Verständigung des Bezirksgerichts eingelangt.
Diesem Schreiben ist die Liste aller Eigentümer mit Geburtsdatum sowie der Grundbuchsauszug, woraus die genauen Eigentumsverhältnisse ersichtlich sind, vorangestellt, wobei dieses Konvolut nun lt. Gerichtlicher Weisung 30 Tage auszuhängen ist.
Wir sind eine „offene“ Siedlung, d.h. es gibt kein Stiegenhaus, das nur mittels Schlüssel zu betreten ist, sondern die Wohnungen sind jeweils über offene Stiegen vom Hof aus zu erreichen. Die Aushänge sind nun an diesen öffentlichen Stiegenzugängen an den „schwarzen Brettern“ angebracht und es ist daher möglich, dass jede siedlungsfremde Person mein Geburtsdatum und meine Eigentumsverhältnisse betr. die Wohnung nachlesen und die Wohnung zuordnen kann.

Als nicht rechtskundiger Bürger und Wohnungseigentümer frage ich mich schon, ob diese (Bestimmung) Vorgangsweise des Gerichts noch durch die DSGVO gedeckt ist.



Das_Pseudonym
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Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Datenschutz-Gerichtsaushang

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.10.2018, 10:35

Lange rede kurzer Sinn Behörden sind davon soweit ausgenommen das es keine Strafen gibt. Daher... :roll:

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